Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Kurzbeschreibung
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie beschreibt die Möglichkeit, Erwerbsarbeit und familiäre Verpflichtungen (z. B. Kinderbetreuung oder Pflege) ohne unzumutbare Konflikte miteinander zu verbinden.
Sie ist ein zentrales sozial- und arbeitsmarktpolitisches Ziel in Deutschland und der EU.
1. Rechtsgrundlagen
Deutschland
- Grundgesetz (Art. 6 GG – Schutz von Ehe und Familie)
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
- Pflegezeitgesetz (PflegeZG)
- Familienpflegezeitgesetz (FPfZG)
- Arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht
Europäische Union
- EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben (2019/1158/EU)
- EU-Grundrechtecharta (Art. 33 – Familien- und Berufsleben)
Verknüpfung:
2. Ziele der Vereinbarkeit
- gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt
- Unterstützung von Familien
- Förderung von Erwerbstätigkeit beider Elternteile
- Schutz von Pflegepersonen
- Reduktion von Arbeitsbelastungskonflikten
im Arbeitsmarkt
- Abbau von strukturellen Nachteilen
- bessere Vereinbarkeit für beide Elternteile
- Förderung partnerschaftlicher Arbeitsmodelle