Familienpolitik
Kurzbeschreibung
Familienpolitik umfasst alle staatlichen Maßnahmen zur Förderung, Unterstützung und zum Schutz von Familien. Ziel ist es, gute Rahmenbedingungen für das Familienleben zu schaffen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern sowie Kinder und Angehörige abzusichern.
Familienpolitik ist ein wichtiger Bestandteil des Sozialstaats und betrifft zahlreiche Rechtsgebiete wie Arbeitsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht und Bildungsrecht.
1. Rechtsgrundlagen
Deutschland
- Grundgesetz (insbesondere Art. 6 GG)
- Sozialgesetzbücher (SGB)
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
- Familienpflegezeitgesetz (FPfZG)
- Pflegezeitgesetz (PflegeZG)
Verknüpfung:
- Grundgesetz
- BEEG
- Familienpflegezeit
- Pflegezeit
2. Verfassungsrechtliche Grundlage
Art. 6 Grundgesetz
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.
Der Staat ist verpflichtet:
- Familien zu schützen
- Familien zu fördern
- Benachteiligungen auszugleichen
3. Ziele der Familienpolitik
- Förderung von Familien
- Schutz von Kindern
- Bekämpfung von Kinderarmut
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Gleichstellung von Frauen und Männern
- Unterstützung pflegender Angehöriger
- sozialer Ungleichheit
- Unterstützung des demografischen Wandels