SGB (Sozialgesetzbuch)
Kurzbeschreibung
Das Sozialgesetzbuch (SGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen Sozialrechts. Es fasst alle wesentlichen Regelungen der sozialen Sicherung in Deutschland systematisch zusammen.
Es umfasst verschiedene Bücher (SGB I–XIV), die jeweils unterschiedliche Bereiche der Sozialversicherung und Sozialleistungen regeln.
Systematischer Kontext
Das SGB bildet das Fundament des Sozialstaatsprinzips und ist eng mit Arbeitsrecht, Gesundheitsschutz und sozialer Sicherung verknüpft.
Verknüpfungen:
Ziel des SGB
Das Sozialgesetzbuch soll:
- soziale Sicherheit gewährleisten
- Existenzminimum sichern
- soziale Risiken absichern (Krankheit, Alter, Arbeitslosigkeit)
- Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen
- soziale Gerechtigkeit fördern
Aufbau des Sozialgesetzbuchs
Das SGB ist in einzelne Bücher gegliedert:
SGB I – Allgemeiner Teil
- Grundprinzipien des Sozialrechts
- Rechte und Pflichten der Beteiligten
SGB III – Arbeitsförderung
- Arbeitslosengeld
- Vermittlung in Arbeit
- Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit
Verknüpfung:
SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung
- medizinische Versorgung
- Krankengeld
- Prävention
Verknüpfung:
SGB VI – Gesetzliche Rentenversicherung
- Altersrenten
- Erwerbsminderungsrenten
Verknüpfung:
SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung
- Arbeitsunfälle
- Berufskrankheiten
- Prävention durch DGUV
Verknüpfung:
SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe
- Schwerbehindertenrecht
- berufliche Rehabilitation
- Teilhabe am Arbeitsleben
Verknüpfung:
Grundprinzipien des SGB
- Solidarprinzip
- Versicherungsprinzip
- Fürsorgeprinzip
- Präventionsprinzip
Verknüpfung:
Finanzierung
Die Sozialversicherung basiert auf:
- Beiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
- staatlichen Zuschüssen
- Umlageverfahren (insbesondere Rentenversicherung)
Bedeutung für die Arbeitswelt
Das SGB beeinflusst:
- Arbeitslosigkeit und Beschäftigung
- Gesundheit und Arbeitsschutz
- Rente und Altersvorsorge
- Rehabilitation und Wiedereingliederung
Verknüpfung:
Verbindung zur Gesetzespyramide
Das SGB ist Teil des Sozialrechts:
1. EU-Sozialrecht
2. Grundgesetz (Sozialstaatsprinzip)
3. Gesetze/SGB (Gesamtwerk)
4. einzelne Bücher (SGB III, V, VI, VII, IX)
5. Verwaltungsvorschriften
6. Einzelfallentscheidungen