Personelle Maßnahmen
Kurzbeschreibung
Personelle Maßnahmen sind alle Entscheidungen und Handlungen des Arbeitgebers, die den Status, die Tätigkeit oder die Beschäftigungsbedingungen einzelner Arbeitnehmer betreffen.
Sie sind ein zentraler Bereich der Personalwirtschaft und unterliegen häufig der Mitbestimmung des Betriebsrats.
Systematischer Kontext
Personelle Maßnahmen liegen an der Schnittstelle von Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht und Personalmanagement.
Verknüpfungen:
- BetrVG
- Arbeitsrecht
- Wissensbereiche/Transformation/Personalplanung
- Wissensbereiche/Soziales/Gleichbehandlung
- Wissensbereiche/Soziales/Kündigungsschutz
Ziel personeller Maßnahmen
Personelle Maßnahmen dienen dazu:
- Personal gezielt einzusetzen
- Arbeitskräfte zu entwickeln und zu steuern
- betriebliche Abläufe sicherzustellen
- Qualifikation und Leistung anzupassen
- Personalstruktur zu optimieren
Arten personeller Maßnahmen
1. Einstellung
- Begründung eines Arbeitsverhältnisses
- Auswahlverfahren und Vertragsabschluss
Verknüpfung:
- Arbeitsvertrag
2. Versetzung
- Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes
- Änderung von Aufgaben, Ort oder Organisationseinheit
3. Eingruppierung / Umgruppierung
- Zuordnung zu Entgeltgruppen
- Änderung der Vergütungsstruktur
Verknüpfung:
4. Kündigung
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- ordentlich oder außerordentlich
Verknüpfung:
5. Befristung
- zeitlich begrenzte Beschäftigung
- geregelt im TzBfG
Mitbestimmung des Betriebsrats
§ 99 BetrVG – Personelle Einzelmaßnahmen
Der Betriebsrat ist zu beteiligen bei:
- Einstellung
- Eingruppierung
- Umgruppierung
- Versetzung
Er kann:
- Zustimmung verweigern
- Gründe geltend machen
- Beteiligung gerichtlich durchsetzen
Weitere Mitbestimmungsrechte
- Informationsrechte
- Beratungsrechte
- Widerspruchsrechte bei Kündigungen (§ 102 BetrVG)
Verknüpfung:
- BetrVG
- § 87 BetrVG
Voraussetzungen für Maßnahmen
Personelle Maßnahmen müssen:
- rechtlich zulässig sein
- sachlich begründet sein
- dem Gleichbehandlungsgrundsatz entsprechen
- ggf. mit Betriebsrat abgestimmt werden
Verknüpfung:
Rolle des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber entscheidet grundsätzlich über:
- Personalbedarf
- Auswahl von Bewerbern
- Einsatzplanung
- organisatorische Änderungen
Rolle des Betriebsrats
Der Betriebsrat:
- schützt Arbeitnehmerinteressen
- prüft soziale und rechtliche Auswirkungen
- wirkt bei Entscheidungen mit
- kann Maßnahmen verhindern oder verzögern
Bedeutung in der Praxis
Personelle Maßnahmen sind relevant bei:
- Einstellung neuer Mitarbeiter
- Umstrukturierungen im Unternehmen
- Leistungsanpassungen
- Entgeltfragen
- Personalabbau
Verknüpfung:
Verbindung zur Gesetzespyramide
1. Grundgesetz (Art. 12 GG – Berufsfreiheit)
2. BetrVG
3. KSchG
4. Arbeitsvertrag / BGB
5. Betriebsvereinbarungen