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Menschenwürde


Kurzbeschreibung

Die Menschenwürde ist der oberste verfassungsrechtliche Grundwert. Sie garantiert jedem Menschen einen unveräußerlichen Eigenwert und schützt ihn davor, zum bloßen Objekt staatlichen Handelns gemacht zu werden.

Sie bildet die zentrale Grundlage aller Grundrechte.


Systematischer Kontext

Die Menschenwürde liegt im Schnittfeld von Verfassungsrecht, Menschenrechten, EU-Grundwerten, Ethik und staatlicher Ordnung.

Verknüpfungen:


1. Verfassungsrechtliche Verankerung

Deutschland

  • Art. 1 Abs. 1 GG: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
  • Verpflichtung aller staatlichen Gewalt

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EU-Ebene

  • EU-Grundrechtecharta (Art. 1): Menschenwürde ist unantastbar
  • Grundlage aller EU-Grundrechte

Verknüpfung:


2. Inhalt der Menschenwürde

1. Schutz der Person

  • körperliche und geistige Integrität
  • Schutz vor Erniedrigung und Misshandlung

2. Autonomie

  • Recht auf freie Selbstbestimmung
  • Schutz der persönlichen Identität

3. Objektformel (BVerfG)

  • Der Mensch darf nie zum bloßen Objekt staatlichen Handelns gemacht werden
  • zentrale Auslegungsregel

3. Bedeutung im Rechtssystem

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