Integrationsamt
Kurzbeschreibung
Das Integrationsamt (heute in vielen Bundesländern auch Inklusionsamt genannt) unterstützt die berufliche Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung.
Es ist insbesondere zuständig für:
- besonderen Kündigungsschutz
- finanzielle Unterstützung von Arbeitgebern und Beschäftigten
- Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
- begleitende Hilfen im Arbeitsleben
Grundgedanke:
Das Integrationsamt soll Beschäftigung sichern und die gleichberechtigte Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben ermöglichen.
Bedeutung des Integrationsamtes
Das Integrationsamt bildet eine wichtige Schnittstelle zwischen:
- Beschäftigten mit Behinderung
- Arbeitgebern
- Schwerbehindertenvertretung
- Betriebsrat
- Rehabilitationsträgern
Es unterstützt dabei, Arbeitsplätze zu erhalten und Barrieren abzubauen.
Rechtsgrundlage
Die wesentlichen Regelungen finden sich im:
SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Besonders relevant:
- besonderer Kündigungsschutz
- begleitende Hilfen
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Siehe:
Aufgaben des Integrationsamtes
Die wichtigsten Aufgaben sind:
Beratung
-
Unterstützung
-
Förderung
-
Kündigungsschutz
1. Besonderer Kündigungsschutz
Eine zentrale Aufgabe ist die Beteiligung bei Kündigungen schwerbehinderter Menschen.
Grundsatz:
Ein Arbeitgeber benötigt vor einer Kündigung eines schwerbehinderten Menschen grundsätzlich die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes.
Ablauf einer Kündigung
Typischer Ablauf:
Arbeitgeber plant Kündigung
↓
Antrag beim Integrationsamt
↓
Prüfung der Situation
↓
Entscheidung über Zustimmung
↓
ggf. Kündigung
Prüfung durch das Integrationsamt
Das Integrationsamt prüft unter anderem:
- Gründe der Kündigung
- Zusammenhang mit der Behinderung
- Möglichkeiten zur Weiterbeschäftigung
- Unterstützungsmaßnahmen
Ziel ist nicht automatisch der Erhalt jedes Arbeitsplatzes, sondern eine faire Interessenabwägung.
Ausnahme vom Kündigungsschutz
Der besondere Kündigungsschutz gilt nicht uneingeschränkt.
Beispiele:
- Schwerbehinderung war zum Zeitpunkt der Kündigung nicht bekannt und bestimmte Voraussetzungen fehlen
- Beschäftigungsverhältnis besteht noch nicht lange
- gesetzliche Ausnahmen greifen
2. Begleitende Hilfen im Arbeitsleben
Das Integrationsamt unterstützt Beschäftigte und Arbeitgeber.
Beispiele:
- technische Hilfsmittel
- Arbeitsplatzgestaltung
- Anpassung von Arbeitsplätzen
- Beratung
- finanzielle Förderung
Arbeitsplatzanpassung
Ziel:
Ein Arbeitsplatz soll trotz gesundheitlicher Einschränkungen erhalten bleiben.
Maßnahmen:
- ergonomische Anpassungen
- technische Arbeitshilfen
- Veränderung von Arbeitsabläufen
- spezielle Ausstattung
Siehe:
3. Unterstützung von Arbeitgebern
Arbeitgeber können Unterstützung erhalten bei:
- Einstellung schwerbehinderter Menschen
- Anpassung von Arbeitsplätzen
- Beschäftigungssicherung
4. Ausgleichsabgabe
Arbeitgeber mit einer bestimmten Beschäftigtenzahl müssen schwerbehinderte Menschen beschäftigen.
Wer die Beschäftigungsquote nicht erfüllt, zahlt eine:
Ausgleichsabgabe
Zweck:
- Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
- Finanzierung von Unterstützungsleistungen
Siehe:
Integrationsamt und Schwerbehindertenvertretung (SBV)
Die SBV arbeitet eng mit dem Integrationsamt zusammen.
Aufgaben der SBV:
- Beratung von Beschäftigten
- Unterstützung bei Problemen
- Beteiligung bei Maßnahmen
Siehe:
Integrationsamt und Betriebsrat
Der Betriebsrat hat ebenfalls eine Rolle bei der Unterstützung schwerbehinderter Beschäftigter.
Grundlage:
Aufgaben:
- Überwachung von Schutzvorschriften
- Zusammenarbeit mit SBV
- Förderung der Integration
Integrationsamt und BEM
Das Integrationsamt kann bei der Sicherung von Arbeitsplätzen im Zusammenhang mit gesundheitlichen Einschränkungen beteiligt werden.
Zusammenhang:
Beispiel:
Ein Beschäftigter kann seine bisherige Tätigkeit nicht mehr vollständig ausüben.
Mögliche Beteiligte:
- Arbeitgeber
- Beschäftigter
- Betriebsrat
- SBV
- Integrationsamt
Integrationsamt und Wiedereingliederung
Bei der Rückkehr nach längerer Erkrankung können Unterstützungen geprüft werden.
Mögliche Maßnahmen:
- Anpassung Arbeitsplatz
- technische Hilfen
- organisatorische Veränderungen
Siehe:
Verhältnis zur Versorgungsmedizin-Verordnung
Die VersMedV bewertet gesundheitliche Einschränkungen und bildet eine Grundlage für die Feststellung des GdB.
Das Integrationsamt arbeitet dagegen vor allem mit bereits festgestellten Rechten und Unterstützungsleistungen.
Siehe:
Bedeutung für Arbeitgeber
Arbeitgeber müssen:
- Kündigungsschutz beachten
- Teilhabe ermöglichen
- Arbeitsplatzanpassungen prüfen
- Zusammenarbeit mit SBV ermöglichen
Bedeutung für Beschäftigte
Beschäftigte können Unterstützung erhalten bei:
- Arbeitsplatzproblemen
- drohendem Arbeitsplatzverlust
- notwendigen Anpassungen
- Fragen zur Teilhabe
Typische Fehler
Arbeitgeber
- Kündigung ohne Beteiligung des Integrationsamtes aussprechen
- Behinderung als Leistungsproblem betrachten
- Anpassungsmöglichkeiten nicht prüfen
Beschäftigte
- Unterstützungsmöglichkeiten nicht nutzen
- Schwerbehindertenstatus nicht mitteilen, obwohl Schutz benötigt wird
- Beratungsangebote nicht wahrnehmen
Praxisbeispiel
Ein Beschäftigter mit Schwerbehinderung kann nach einer Erkrankung seine bisherige Tätigkeit nicht mehr vollständig ausüben.
Möglicher Ablauf:
1. BEM wird durchgeführt
2. Arbeitsplatz wird bewertet
3. SBV wird beteiligt
4. Integrationsamt berät
5. technische Anpassung wird geprüft
Ergebnis:
Der Arbeitsplatz kann möglicherweise erhalten werden.
Verhältnis zu anderen Themen
|Thema|Zusammenhang|
|-|-|
|Schwerbehinderung|Grundlage vieler Leistungen|
|SGB IX|Rechtlicher Rahmen|
|Schwerbehindertenvertretung|Interessenvertretung|
|Versorgungsmedizin-Verordnung|Feststellung des GdB|
|BEM|Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit|
|Wiedereingliederung|Rückkehr nach Krankheit|
|Beschäftigungsschutz|Besonderer Schutz vor Kündigung|
|Betriebsrat|Zusammenarbeit und Beteiligung|
Merksatz
Das Integrationsamt unterstützt die berufliche Teilhabe schwerbehinderter Menschen und schützt Beschäftigungsverhältnisse durch Beratung, Förderung und besonderen Kündigungsschutz.
Bezug zu Knoten
- Schwerbehinderung
- SGB IX
- Schwerbehindertenvertretung
- BEM
- Wiedereingliederung
- Beschäftigungsschutz
- Versorgungsmedizin-Verordnung
- Betriebsrat
- Inklusion
- Teilhabe am Arbeitsleben
Praxisrelevanz
Das Integrationsamt ist ein zentraler Akteur für eine inklusive Arbeitswelt.
Für AELS besonders relevant:
- Verständnis des Schwerbehindertenrechts
- Sicherung von Beschäftigung trotz Einschränkungen
- Zusammenspiel von Arbeitgeber, Betriebsrat und SBV
- praktische Umsetzung von Teilhabe
- Verbindung von Sozialrecht und Arbeitsrecht
Im Kontext von AELS verbindet das Integrationsamt Arbeitsrecht, Sozialrecht, Schwerbehindertenrecht, Rehabilitation und betriebliche Teilhabe.
