Einstellung
Kurzbeschreibung
Einstellung bezeichnet im Arbeitsrecht die Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch Abschluss eines Arbeitsvertrags zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Sie umfasst den gesamten Prozess von der Auswahl eines Bewerbers bis zur tatsächlichen Aufnahme der Tätigkeit.
Systematischer Kontext
Einstellung liegt im Schnittfeld von Arbeitsrecht, Personalwesen, Mitbestimmungsrecht und Antidiskriminierungsrecht.
Verknüpfungen:
- Arbeitsverhältnis
- BetrVG
- Wissensbereiche/Arbeitsrecht/Beschäftigtenrechte
- AGG
- Wissensbereiche/Arbeitsrecht/Personalwesen
Rechtliche Grundlagen
1. Arbeitsvertrag
- Grundlage der Einstellung
- regelt Rechte und Pflichten der Parteien
2. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Verbot der Diskriminierung bei Einstellungen
- Schutz vor Benachteiligung wegen:
- Geschlecht
- Alter
- Herkunft
- Religion
- Behinderung
3. Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einstellungen (§ 99 BetrVG)
- Zustimmungspflicht bei personellen Einzelmaßnahmen
Verknüpfung:
Ablauf einer Einstellung
1. Personalbedarf
- Ermittlung des Bedarfs im Unternehmen
2. Stellenausschreibung
- intern oder extern
- Anforderungen definieren
3. Bewerbungsverfahren
- Bewerbungseingang
- Auswahlgespräche
- ggf. Tests
4. Auswahlentscheidung
- Entscheidung durch Arbeitgeber
- ggf. Beteiligung des Betriebsrats
5. Vertragsabschluss
- Arbeitsvertrag wird geschlossen
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
Mitbestimmung bei Einstellungen
Der Betriebsrat hat ein Mitspracherecht:
- Prüfung der Auswahl
- Zustimmung erforderlich (§ 99 BetrVG)
- Ablehnung aus bestimmten gesetzlichen Gründen möglich
Verknüpfung:
Diskriminierungsverbot (AGG)
Unzulässig sind Einstellungen, die auf folgenden Kriterien beruhen:
- Geschlecht
- ethnische Herkunft
- Religion
- Alter
- sexuelle Identität
- Behinderung
Verknüpfung:
Probezeit
- häufig Bestandteil des Arbeitsvertrags
- erleichterte Kündigungsmöglichkeiten
- dient gegenseitigem Kennenlernen
Bedeutung für Arbeitgeber
Einstellung ist zentral für:
- Personalplanung
- Kompetenzaufbau
- Kostenstruktur
- Unternehmensentwicklung
Bedeutung für Arbeitnehmer
Für Bewerber bedeutet die Einstellung:
- Zugang zum Arbeitsmarkt
- Beginn von Rechten und Pflichten
- soziale Absicherung
Verknüpfung:
Rechtliche Risiken
- Diskriminierungsklagen (AGG)
- Mitbestimmungsverstöße (BetrVG)
- unwirksame Einstellungen ohne Zustimmung
EU-Bezug
- Gleichbehandlungsrichtlinien
- Arbeitnehmerfreizügigkeit
- Anti-Diskriminierungsrecht
Verknüpfung:
Verbindung zur Gesetzespyramide
1. EU-Gleichbehandlungsrecht
2. Grundgesetz (Art. 3 GG)
3. AGG
4. BetrVG
5. Arbeitsvertrag