Fremdfirmen
Kurzbeschreibung
Fremdfirmen sind Unternehmen, die im Auftrag eines anderen Unternehmens Arbeiten auf dessen Betriebsgelände oder für dessen Betrieb ausführen. Die Beschäftigten der Fremdfirma stehen dabei nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber, sondern zu ihrem eigenen Arbeitgeber.
Der Einsatz von Fremdfirmen spielt in vielen Betrieben eine wichtige Rolle und wirft regelmäßig Fragen des Arbeitsschutzes, der Mitbestimmung, der Personalplanung und der Beschäftigungssicherung auf.
Für Betriebsräte gehört der Einsatz von Fremdfirmen zu den wichtigsten Kontroll- und Beteiligungsthemen.
Ziel des Fremdfirmeneinsatzes
Aus Sicht des Arbeitgebers:
- Spezialwissen nutzen
- Personalengpässe ausgleichen
- Kosten reduzieren
- Projekte durchführen
- Flexibilität erhöhen
Was sind Fremdfirmen?
Fremdfirmen sind eigenständige Unternehmen, die Leistungen für einen Auftraggeber erbringen.
Beispiele:
- Wartungsfirmen
- Reinigungsunternehmen
- Sicherheitsdienste
- IT-Dienstleister
- Handwerksbetriebe
- Logistikunternehmen
Abgrenzung
Fremdfirma
Eigenständiges Unternehmen mit eigener Organisation.
Die Beschäftigten unterliegen den Weisungen ihres eigenen Arbeitgebers.
Leiharbeit
Beschäftigte werden einem anderen Unternehmen überlassen.
Siehe:
Wissensbereiche/Grundlagen/Arbeitnehmerüberlassung
Werkvertrag
Die Fremdfirma schuldet ein bestimmtes Arbeitsergebnis.
Beispiel:
- Maschinenwartung
- Hallenbau
- Softwareentwicklung
Dienstvertrag
Die Fremdfirma schuldet die Tätigkeit selbst.
Beispiel:
- Sicherheitsdienst
- Reinigungsdienst
Gründe für den Einsatz von Fremdfirmen
Spezialwissen
Nicht alle Qualifikationen sind im Betrieb vorhanden.
Auftragsspitzen
Vorübergehender Personalbedarf.
Wartungsarbeiten
Spezialisierte Fachbetriebe übernehmen bestimmte Arbeiten.
Kostengründe
Arbeitgeber versprechen sich Einsparungen.
Outsourcing
Verlagerung von Aufgaben auf externe Unternehmen.
Siehe:
Typische Einsatzbereiche
Produktion
- Wartung
- Instandhaltung
- Anlagenbau
Verwaltung
- IT-Dienstleistungen
- Beratung
- Softwarepflege
Infrastruktur
- Reinigung
- Kantine
- Werkschutz
Logistik
- Transport
- Lager
- Versand
Arbeitsschutz bei Fremdfirmen
Der Arbeitsschutz besitzt besondere Bedeutung.
Treffen mehrere Arbeitgeber aufeinander, müssen sie zusammenarbeiten.
Rechtsgrundlage:
Koordinationspflicht
Arbeitgeber müssen:
- Gefährdungen abstimmen
- Sicherheitsmaßnahmen koordinieren
- Informationen austauschen
- Beschäftigte unterweisen
Unterweisung
Fremdfirmenbeschäftigte müssen über betriebliche Gefahren informiert werden.
Beispiele:
- Fluchtwege
- Gefahrstoffe
- Sicherheitsregeln
- Notfallmaßnahmen
Fremdfirmen und Mitbestimmung
Der Betriebsrat besitzt Beteiligungsrechte, wenn der Einsatz von Fremdfirmen Auswirkungen auf Beschäftigte hat.
Informationsrechte
Der Betriebsrat kann Informationen verlangen über:
- Umfang des Fremdfirmeneinsatzes
- Einsatzbereiche
- Auswirkungen auf Beschäftigte
Siehe:
Gesetze/§80 BetrVG
Personelle Auswirkungen
Der Betriebsrat kann prüfen:
- Werden Arbeitsplätze verdrängt?
- Werden Einstellungen vermieden?
- Entsteht Personalabbau?
Betriebsänderungen
Umfangreicher Fremdfirmeneinsatz kann eine Betriebsänderung darstellen.
Beispiele:
- Ausgliederungen
- Outsourcing
- Betriebsteilschließungen
Siehe:
Gesetze/§ 111 BetrVG
Fremdfirmen und Outsourcing
Häufig werden Tätigkeiten ausgelagert.
Beispiele:
- Reinigung
- Logistik
- IT
- Instandhaltung
Risiken:
- Arbeitsplatzabbau
- Know-how-Verlust
- schlechtere Arbeitsbedingungen
Fremdfirmen und Scheinselbstständigkeit
Der Einsatz externer Personen kann rechtliche Probleme verursachen.
Beispiele:
- verdeckte Arbeitnehmerüberlassung
- Scheinselbstständigkeit
- missbräuchliche Werkverträge
Rolle des Betriebsrats
Der Betriebsrat kann:
- Informationen verlangen
- Auswirkungen prüfen
- Beschäftigungssicherung fordern
- Arbeitsschutz kontrollieren
- Betriebsänderungen begleiten
Rolle der Vertrauensleute
Vertrauensleute erkennen häufig frühzeitig:
- Verunsicherung der Belegschaft
- Personalabbaupläne
- Belastungsverschiebungen
- Konflikte zwischen Stammbelegschaft und Fremdfirmen
Sie können:
- Beschäftigte informieren
- Rückmeldungen sammeln
- den Betriebsrat unterstützen
Typische Probleme
Beschäftigungssicherung
Beschäftigte befürchten:
- Arbeitsplatzverlust
- Verlagerung von Tätigkeiten
Arbeitsschutz
Unklare Zuständigkeiten erhöhen Risiken.
Kommunikation
Fremdfirmen kennen betriebliche Abläufe oft nicht ausreichend.
Qualitätsprobleme
Fehlende Betriebserfahrung kann Probleme verursachen.
Praxisbeispiel
Ein Unternehmen vergibt die Wartung seiner Produktionsanlagen an eine Fremdfirma.
Der Betriebsrat prüft:
- Auswirkungen auf die Stammbelegschaft
- Arbeitsschutzmaßnahmen
- Qualifikationsanforderungen
- mögliche Verdrängung eigener Beschäftigter
Zusätzlich wird eine Regelung zur Zusammenarbeit der Unternehmen vereinbart.
Warnsignale für Betriebsräte
- zunehmender Einsatz externer Beschäftigter
- sinkende Zahl eigener Beschäftigter
- Verlagerung von Kernaufgaben
- fehlende Informationen
- häufige Werkverträge in Daueraufgaben
Typische Arbeitgeberfehler
- fehlende Beteiligung des Betriebsrats
- mangelhafte Arbeitsschutzkoordination
- verdeckte Arbeitnehmerüberlassung
- unzureichende Unterweisungen
- fehlende Risikoanalysen
Typische Fehler von Betriebsräten
- Fremdfirmeneinsatz nicht überwachen
- Outsourcing-Folgen unterschätzen
- Informationsrechte nicht nutzen
- Arbeitsschutzaspekte vernachlässigen
Fremdfirmeneinsatz im Überblick
Auftraggeber
⬇️
Fremdfirma
⬇️
Einsatz im Betrieb
⬇️
Arbeitsschutz
⬇️
Mitbestimmung
⬇️
Beschäftigungssicherung
Merksatz
Fremdfirmen können notwendige Leistungen erbringen. Der Betriebsrat muss jedoch darauf achten, dass Arbeitsschutz, Mitbestimmung und Beschäftigungssicherung gewahrt bleiben.
Bezug zu Knoten
- Wissensbereiche/Grundlagen/Werkvertrag
- Arbeitsschutz
- Gefährdungsbeurteilung
- Gesetze/§80 BetrVG
- Gesetze/§87 BetrVG
- Gesetze/§ 111 BetrVG
- Betriebsrat
- Vertrauensleute
Praxisrelevanz
Der Einsatz von Fremdfirmen nimmt in vielen Unternehmen zu. Für Betriebsräte stellt sich dabei regelmäßig die Frage, ob externe Unternehmen lediglich unterstützende Aufgaben übernehmen oder ob schleichend Tätigkeiten, Arbeitsplätze und Know-how ausgelagert werden. Eine konsequente Kontrolle des Arbeitsschutzes und der Auswirkungen auf die Stammbelegschaft gehört deshalb zu den wichtigsten Aufgaben der Interessenvertretung.