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Fremdfirmen

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Fremdfirmen

Kurzbeschreibung

Fremdfirmen sind Unternehmen, die im Auftrag eines anderen Unternehmens Arbeiten auf dessen Betriebsgelände oder für dessen Betrieb ausführen. Die Beschäftigten der Fremdfirma stehen dabei nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber, sondern zu ihrem eigenen Arbeitgeber.

Der Einsatz von Fremdfirmen spielt in vielen Betrieben eine wichtige Rolle und wirft regelmäßig Fragen des Arbeitsschutzes, der Mitbestimmung, der Personalplanung und der Beschäftigungssicherung auf.

Für Betriebsräte gehört der Einsatz von Fremdfirmen zu den wichtigsten Kontroll- und Beteiligungsthemen.


Ziel des Fremdfirmeneinsatzes

Aus Sicht des Arbeitgebers:

  • Spezialwissen nutzen
  • Personalengpässe ausgleichen
  • Kosten reduzieren
  • Projekte durchführen
  • Flexibilität erhöhen

Was sind Fremdfirmen?

Fremdfirmen sind eigenständige Unternehmen, die Leistungen für einen Auftraggeber erbringen.

Beispiele:

  • Wartungsfirmen
  • Reinigungsunternehmen
  • Sicherheitsdienste
  • IT-Dienstleister
  • Handwerksbetriebe
  • Logistikunternehmen

Abgrenzung

Fremdfirma

Eigenständiges Unternehmen mit eigener Organisation.

Die Beschäftigten unterliegen den Weisungen ihres eigenen Arbeitgebers.


Leiharbeit

Beschäftigte werden einem anderen Unternehmen überlassen.

Siehe:

Wissensbereiche/Grundlagen/Arbeitnehmerüberlassung

AÜG


Werkvertrag

Die Fremdfirma schuldet ein bestimmtes Arbeitsergebnis.

Beispiel:

  • Maschinenwartung
  • Hallenbau
  • Softwareentwicklung

Dienstvertrag

Die Fremdfirma schuldet die Tätigkeit selbst.

Beispiel:

  • Sicherheitsdienst
  • Reinigungsdienst

Gründe für den Einsatz von Fremdfirmen

Spezialwissen

Nicht alle Qualifikationen sind im Betrieb vorhanden.


Auftragsspitzen

Vorübergehender Personalbedarf.


Wartungsarbeiten

Spezialisierte Fachbetriebe übernehmen bestimmte Arbeiten.


Kostengründe

Arbeitgeber versprechen sich Einsparungen.


Outsourcing

Verlagerung von Aufgaben auf externe Unternehmen.

Siehe:

Outsourcing


Typische Einsatzbereiche

Produktion

  • Wartung
  • Instandhaltung
  • Anlagenbau

Verwaltung

  • IT-Dienstleistungen
  • Beratung
  • Softwarepflege

Infrastruktur

  • Reinigung
  • Kantine
  • Werkschutz

Logistik

  • Transport
  • Lager
  • Versand

Arbeitsschutz bei Fremdfirmen

Der Arbeitsschutz besitzt besondere Bedeutung.

Treffen mehrere Arbeitgeber aufeinander, müssen sie zusammenarbeiten.

Rechtsgrundlage:

ArbSchG


Koordinationspflicht

Arbeitgeber müssen:

  • Gefährdungen abstimmen
  • Sicherheitsmaßnahmen koordinieren
  • Informationen austauschen
  • Beschäftigte unterweisen

Unterweisung

Fremdfirmenbeschäftigte müssen über betriebliche Gefahren informiert werden.

Beispiele:

  • Fluchtwege
  • Gefahrstoffe
  • Sicherheitsregeln
  • Notfallmaßnahmen

Fremdfirmen und Mitbestimmung

Der Betriebsrat besitzt Beteiligungsrechte, wenn der Einsatz von Fremdfirmen Auswirkungen auf Beschäftigte hat.


Informationsrechte

Der Betriebsrat kann Informationen verlangen über:

  • Umfang des Fremdfirmeneinsatzes
  • Einsatzbereiche
  • Auswirkungen auf Beschäftigte

Siehe:

Gesetze/§80 BetrVG


Personelle Auswirkungen

Der Betriebsrat kann prüfen:

  • Werden Arbeitsplätze verdrängt?
  • Werden Einstellungen vermieden?
  • Entsteht Personalabbau?

Betriebsänderungen

Umfangreicher Fremdfirmeneinsatz kann eine Betriebsänderung darstellen.

Beispiele:

  • Ausgliederungen
  • Outsourcing
  • Betriebsteilschließungen

Siehe:

Gesetze/§ 111 BetrVG


Fremdfirmen und Outsourcing

Häufig werden Tätigkeiten ausgelagert.

Beispiele:

  • Reinigung
  • Logistik
  • IT
  • Instandhaltung

Risiken:

  • Arbeitsplatzabbau
  • Know-how-Verlust
  • schlechtere Arbeitsbedingungen

Fremdfirmen und Scheinselbstständigkeit

Der Einsatz externer Personen kann rechtliche Probleme verursachen.

Beispiele:

  • verdeckte Arbeitnehmerüberlassung
  • Scheinselbstständigkeit
  • missbräuchliche Werkverträge

Rolle des Betriebsrats

Der Betriebsrat kann:

  • Informationen verlangen
  • Auswirkungen prüfen
  • Beschäftigungssicherung fordern
  • Arbeitsschutz kontrollieren
  • Betriebsänderungen begleiten

Rolle der Vertrauensleute

Vertrauensleute erkennen häufig frühzeitig:

  • Verunsicherung der Belegschaft
  • Personalabbaupläne
  • Belastungsverschiebungen
  • Konflikte zwischen Stammbelegschaft und Fremdfirmen

Sie können:

  • Beschäftigte informieren
  • Rückmeldungen sammeln
  • den Betriebsrat unterstützen

Typische Probleme

Beschäftigungssicherung

Beschäftigte befürchten:

  • Arbeitsplatzverlust
  • Verlagerung von Tätigkeiten

Arbeitsschutz

Unklare Zuständigkeiten erhöhen Risiken.


Kommunikation

Fremdfirmen kennen betriebliche Abläufe oft nicht ausreichend.


Qualitätsprobleme

Fehlende Betriebserfahrung kann Probleme verursachen.


Praxisbeispiel

Ein Unternehmen vergibt die Wartung seiner Produktionsanlagen an eine Fremdfirma.

Der Betriebsrat prüft:

  • Auswirkungen auf die Stammbelegschaft
  • Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Qualifikationsanforderungen
  • mögliche Verdrängung eigener Beschäftigter

Zusätzlich wird eine Regelung zur Zusammenarbeit der Unternehmen vereinbart.


Warnsignale für Betriebsräte

  • zunehmender Einsatz externer Beschäftigter
  • sinkende Zahl eigener Beschäftigter
  • Verlagerung von Kernaufgaben
  • fehlende Informationen
  • häufige Werkverträge in Daueraufgaben

Typische Arbeitgeberfehler

  • fehlende Beteiligung des Betriebsrats
  • mangelhafte Arbeitsschutzkoordination
  • verdeckte Arbeitnehmerüberlassung
  • unzureichende Unterweisungen
  • fehlende Risikoanalysen

Typische Fehler von Betriebsräten

  • Fremdfirmeneinsatz nicht überwachen
  • Outsourcing-Folgen unterschätzen
  • Informationsrechte nicht nutzen
  • Arbeitsschutzaspekte vernachlässigen

Fremdfirmeneinsatz im Überblick

Auftraggeber

⬇️

Fremdfirma

⬇️

Einsatz im Betrieb

⬇️

Arbeitsschutz

⬇️

Mitbestimmung

⬇️

Beschäftigungssicherung


Merksatz

Fremdfirmen können notwendige Leistungen erbringen. Der Betriebsrat muss jedoch darauf achten, dass Arbeitsschutz, Mitbestimmung und Beschäftigungssicherung gewahrt bleiben.

Bezug zu Knoten

  • Wissensbereiche/Grundlagen/Werkvertrag
  • Arbeitsschutz
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Gesetze/§80 BetrVG
  • Gesetze/§87 BetrVG
  • Gesetze/§ 111 BetrVG
  • Betriebsrat
  • Vertrauensleute

Praxisrelevanz

Der Einsatz von Fremdfirmen nimmt in vielen Unternehmen zu. Für Betriebsräte stellt sich dabei regelmäßig die Frage, ob externe Unternehmen lediglich unterstützende Aufgaben übernehmen oder ob schleichend Tätigkeiten, Arbeitsplätze und Know-how ausgelagert werden. Eine konsequente Kontrolle des Arbeitsschutzes und der Auswirkungen auf die Stammbelegschaft gehört deshalb zu den wichtigsten Aufgaben der Interessenvertretung.

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