EStG (Einkommensteuergesetz)
Kurzbeschreibung
Das Einkommensteuergesetz (EStG) regelt die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen in Deutschland.
Es bestimmt, welche Einkünfte steuerpflichtig sind, wie die Einkommensteuer berechnet wird und welche Abzüge zulässig sind.
Systematischer Kontext
Das EStG liegt im Schnittfeld von Steuerrecht, Arbeitsrecht (Lohnsteuer), Sozialstaat und Wirtschaftsrecht.
Verknüpfungen:
- Gesetze/Steuerrecht
- Wissensbereiche/Soziales/Einkommen
- Entgeltabrechnung
- Sozialstaat
- Betriebswirtschaft
Rechtsnatur
- Bundesgesetz
- Teil des deutschen Steuerrechts
- gilt für natürliche Personen (nicht für Kapitalgesellschaften – dort Körperschaftsteuer)
Steuerpflicht im EStG
1. Unbeschränkte Steuerpflicht
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- gesamtes Welteinkommen steuerpflichtig
2. Beschränkte Steuerpflicht
- keine Ansässigkeit in Deutschland
- nur inländische Einkünfte steuerpflichtig
Einkunftsarten (§ 2 EStG)
Das EStG unterscheidet 7 Einkunftsarten:
1. Land- und Forstwirtschaft
2. Gewerbebetrieb
3. Selbständige Arbeit
4. Nichtselbständige Arbeit (Lohn/Gehalt)
5. Kapitalvermögen
6. Vermietung und Verpachtung
7. Sonstige Einkünfte
Verknüpfung:
Einkommensteuerberechnung
Grundprinzip
Einkommensteuer = steuerpflichtiges Einkommen × Steuertarif
Schritte:
1. Ermittlung der Einkünfte
2. Abzug von Werbungskosten/Betriebsausgaben
3. Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen
4. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens
5. Anwendung des Steuertarifs
Lohnsteuer (Arbeitsverhältnis)
Bei Arbeitnehmern:
- Arbeitgeber führt Lohnsteuer direkt ab
- monatliche Entgeltabrechnung
Verknüpfung:
Steuerklassen
- Steuerklasse I–VI
- beeinflussen Lohnsteuerabzug
- abhängig von Familienstand und Beschäftigungssituation
Freibeträge und Pauschalen
- Grundfreibetrag (steuerfreies Existenzminimum)
- Werbungskostenpauschale
- Sonderausgabenpauschale
Progressiver Steuertarif
- steigender Steuersatz mit höherem Einkommen
- Ziel: Leistungsfähigkeit berücksichtigen
Bedeutung für Arbeitnehmer
- bestimmt Netto-Einkommen
- beeinflusst Lohnabrechnung
- relevant für Steuererklärung
Verknüpfung:
Bedeutung für Arbeitgeber
- Pflicht zur korrekten Lohnsteuerabführung
- Haftung bei Fehlern möglich
- Bestandteil der Entgeltabrechnung
Verknüpfung:
Bedeutung für den Staat
- wichtigste Einnahmequelle
- Finanzierung öffentlicher Aufgaben
- Umverteilungsinstrument
EU-Bezug
- direkte Besteuerung bleibt nationale Kompetenz
- EU-Recht wirkt indirekt (z. B. Diskriminierungsverbote, Binnenmarkt)
- Koordination grenzüberschreitender Besteuerung
Verknüpfung:
Verbindung zur Gesetzespyramide
1. Grundgesetz (Steuerhoheit der Länder/Bund)
2. Einkommensteuergesetz (EStG)
3. Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
4. Verwaltungsanweisungen (BMF-Schreiben)
5. konkrete Steuerfestsetzung