Diensterfindung
Kurzbeschreibung
Eine Diensterfindung ist eine Erfindung eines Arbeitnehmers, die während der Dauer des Arbeitsverhältnisses im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit oder auf Grundlage der im Betrieb gewonnenen Erfahrungen gemacht wird.
Sie ist im deutschen Recht besonders durch das Arbeitnehmererfindungsrecht geregelt.
Systematischer Kontext
Die Diensterfindung liegt im Schnittfeld von Arbeitsrecht, Immaterialgüterrecht und Unternehmensrecht und betrifft insbesondere die Zuordnung von Erfindungsrechten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Verknüpfungen:
- Arbeitnehmererfindung
- Gesetze/Unternehmensrecht
- Arbeitsrecht
- Wissensbereiche/Arbeitsrecht/Personalentwicklung
- Gesetze/Gesellschaftsrecht
Rechtsgrundlagen
- Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbnErfG)
- allgemeines Arbeitsrecht
- Patentrecht (Patentgesetz – PatG)
- EU-rechtliche Vorgaben zum geistigen Eigentum
Abgrenzung: Diensterfindung vs. freie Erfindung
Diensterfindung
- entsteht im Rahmen der arbeitsvertraglichen Tätigkeit
- steht in engem Zusammenhang mit der Arbeit
- muss dem Arbeitgeber gemeldet werden
Freie Erfindung
- entsteht außerhalb der beruflichen Tätigkeit
- kein unmittelbarer Bezug zum Arbeitsverhältnis
- bleibt grundsätzlich beim Arbeitnehmer
Pflichten des Arbeitnehmers
Der Arbeitnehmer muss:
- eine Diensterfindung unverzüglich melden
- die Erfindung schriftlich offenlegen
- alle erforderlichen Informationen bereitstellen
- Vertraulichkeit wahren bis zur Freigabe
Rechte des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber kann:
- die Diensterfindung in Anspruch nehmen (Rechtsübernahme)
- ein Patent anmelden
- die wirtschaftliche Verwertung steuern
- Nutzung im Unternehmen sicherstellen
Vergütungspflicht
Wenn der Arbeitgeber die Erfindung übernimmt:
- hat der Arbeitnehmer Anspruch auf angemessene Vergütung
- Höhe richtet sich nach wirtschaftlichem Nutzen
- Beteiligung am Ertrag der Erfindung möglich
Bedeutung im Unternehmen
Diensterfindungen sind wichtig für:
- Innovation und Forschung
- Wettbewerbsfähigkeit
- Technologietransfer
- Schutz geistigen Eigentums
Verknüpfung:
- Wissensbereiche/Arbeitsrecht/Personalentwicklung
- Wissensbereiche/Wirtschaft/Unternehmensumstrukturierung
Rolle von Betriebsvereinbarungen
- Regelung interner Meldeprozesse
- Vergütungsmodelle
- Zuständigkeiten im Betrieb
Verknüpfung:
- § 87 BetrVG
- BetrVG
Bedeutung im Arbeitsrecht
Im Arbeitsverhältnis betreffen Diensterfindungen:
- Nebenpflichten des Arbeitnehmers
- Treuepflicht
- Geheimhaltungspflichten
- wirtschaftliche Verwertungsrechte
Verknüpfung:
Verbindung zur Gesetzespyramide
1. Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbnErfG)
2. Patentgesetz (PatG)
3. Arbeitsvertragliche Regelungen
4. Betriebsvereinbarungen
5. EU-Regelungen zum geistigen Eigentum