Betriebsübergang
Kurzbeschreibung
Ein Betriebsübergang liegt vor, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen neuen Inhaber übergeht und dabei die wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität fortgeführt wird.
Ziel der Regelung ist der Schutz der Arbeitnehmer bei Unternehmenswechseln.
Systematischer Kontext
Der Betriebsübergang liegt im Schnittfeld von Arbeitsrecht, EU-Arbeitsrecht, Unternehmensrecht und Beschäftigungsschutz.
Verknüpfungen:
- Arbeitsverhältnis
- Wissensbereiche/Arbeitsrecht/Kündigungsschutz
- EU-Recht
- BetrVG
- Wissensbereiche/Arbeitsrecht/Beschäftigungssicherung
Rechtsgrundlage
- § 613a BGB
- EU-Richtlinie 2001/23/EG (Betriebsübergangsrichtlinie)
Voraussetzungen eines Betriebsübergangs
Ein Betriebsübergang liegt vor, wenn:
- eine wirtschaftliche Einheit übergeht
- die Identität des Betriebs erhalten bleibt
- ein Rechtsgeschäft (z. B. Verkauf, Fusion, Pacht) vorliegt
- der neue Inhaber den Betrieb fortführt
Rechtsfolgen für Arbeitnehmer
1. Übergang des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitsverträge gehen automatisch auf den neuen Arbeitgeber über
- keine neue Vertragsunterzeichnung erforderlich
2. Kündigungsschutz
- Kündigungen wegen Betriebsübergangs sind unwirksam
- nur aus anderen Gründen zulässig
3. Widerspruchsrecht
Arbeitnehmer können widersprechen:
- dann bleibt das Arbeitsverhältnis beim alten Arbeitgeber bestehen
- kann dort ggf. zu Kündigungen führen
Informationspflichten des Arbeitgebers
Der bisherige oder neue Arbeitgeber muss informieren über:
- Zeitpunkt des Übergangs
- rechtliche, wirtschaftliche und soziale Folgen
- geplante Maßnahmen
Rolle des Betriebsrats
Der Betriebsrat hat Beteiligungsrechte bei:
- Informationsprozessen
- Interessenausgleich
- Sozialplanverhandlungen
Verknüpfung:
Typische Fälle eines Betriebsübergangs
- Unternehmensverkauf
- Fusion von Unternehmen
- Outsourcing von Abteilungen
- Betreiberwechsel (z. B. Gebäudedienstleistungen)
Schutz der Arbeitnehmer
Der Betriebsübergang schützt Arbeitnehmer durch:
- Fortbestand des Arbeitsverhältnisses
- Erhalt von Rechten und Pflichten
- Schutz vor willkürlicher Kündigung
Arbeitsbedingungen nach Übergang
Grundsatz:
- bestehende Arbeitsbedingungen bleiben bestehen
Änderungen sind nur möglich durch:
- individuelle Vereinbarung
- Tarifvertrag
- gesetzliche Anpassungen
Bedeutung für Arbeitgeber
Für Unternehmen bedeutet Betriebsübergang:
- Haftungsübernahme für bestehende Arbeitsverhältnisse
- organisatorische Anpassungen
- Integration von Personalstrukturen
Verknüpfung:
EU-Bezug
- Schutz der Arbeitnehmer bei Unternehmenswechseln
- Harmonisierung des Arbeitsrechts in der EU
Verknüpfung:
Verbindung zur Gesetzespyramide
1. EU-Richtlinie 2001/23/EG
2. § 613a BGB
3. Arbeitsverträge
4. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
5. betriebliche Umsetzung