Beschäftigtendaten
Kurzbeschreibung
Beschäftigtendaten sind alle personenbezogenen Daten, die sich auf Arbeitnehmer oder sonstige Beschäftigte im Unternehmen beziehen und im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses verarbeitet werden.
Dazu gehören insbesondere Stammdaten, Leistungsdaten, Kommunikationsdaten und organisatorische Daten.
Systematischer Kontext
Beschäftigtendaten liegen im Schnittfeld von Datenschutzrecht, Arbeitsrecht, Personalwesen und IT-Compliance.
Verknüpfungen:
Rechtsgrundlagen
1. Datenschutzrecht
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Art. 88 DSGVO (Beschäftigtendatenschutz)
2. Nationales Recht (Deutschland)
- § 26 BDSG (Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext)
Verknüpfung:
Arten von Beschäftigtendaten
1. Stammdaten
- Name, Adresse
- Geburtsdatum
- Personalnummer
- Bankverbindung
2. Vertragsdaten
- Arbeitsvertrag
- Vergütung
- Arbeitszeitmodell
- Befristung
Verknüpfung:
3. Leistungsdaten
- Arbeitszeit
- Zielerreichung
- Bewertungen
- Fehlzeiten
4. Kommunikationsdaten
- E-Mail-Verkehr
- Telefonprotokolle (dienstlich)
- interne Chats
5. Gesundheits- und Sozialdaten
- Krankmeldungen
- Arbeitsunfälle
- ggf. Schwerbehindertenstatus
Verknüpfung:
Grundprinzipien der Datenverarbeitung
Beschäftigtendaten dürfen nur verarbeitet werden, wenn:
- eine Rechtsgrundlage besteht
- Zweckbindung eingehalten wird
- Datenminimierung erfolgt
- Transparenz gewährleistet ist
- Sicherheit der Daten gewährleistet ist
Zweck der Verarbeitung
Typische Zwecke:
- Durchführung des Arbeitsverhältnisses
- Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Personalverwaltung
- Arbeitsschutz und Organisation
- rechtliche Pflichten
Rechte der Beschäftigten
Beschäftigte haben insbesondere:
- Auskunftsrecht (Auskunftsrecht)
- Recht auf Berichtigung
- Recht auf Löschung
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
- Widerspruchsrecht
Rolle des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber ist verantwortlich für:
- rechtmäßige Datenverarbeitung
- technische und organisatorische Schutzmaßnahmen
- Dokumentation
- Datenschutz-Folgenabschätzung (bei Bedarf)
Verknüpfung:
Rolle des Betriebsrats
Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte bei:
- Einführung von IT-Systemen
- Überwachungssystemen
- Personalinformationssystemen
Verknüpfung:
Besondere Risiken
- unzulässige Überwachung
- Profilbildung von Beschäftigten
- Datenmissbrauch
- Sicherheitsverletzungen
Bedeutung für Unternehmen
Beschäftigtendaten sind zentral für:
- Personalverwaltung
- digitale Arbeitsprozesse
- Automatisierung
- Compliance
Verknüpfung:
EU-Bezug
- EU-Grundrechtecharta (Art. 8 Datenschutz)
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Verknüpfung:
Verbindung zur Gesetzespyramide
1. EU-Datenschutzrecht (DSGVO)
2. nationale Datenschutzgesetze (BDSG)
3. Arbeitsrechtliche Vorschriften
4. Betriebsvereinbarungen
5. betriebliche IT-Richtlinien