BAföG-Auslandszuschlagsverordnung (BAföG-AuslandszuschlagsV)
Kurzbeschreibung
Die BAföG-Auslandszuschlagsverordnung regelt die Höhe von Zuschlägen zu Ausbildungsförderungsleistungen bei Ausbildungen im Ausland.
Sie ergänzt das BAföG und berücksichtigt zusätzliche Kosten, die durch einen Auslandsaufenthalt entstehen können.
Europarechtlicher Hintergrund
Die Verordnung unterstützt die grenzüberschreitende Bildungsförderung innerhalb Europas und darüber hinaus.
Verknüpfungen:
Ziel der BAföG-AuslandszuschlagsV
Die Verordnung soll:
- Mehrkosten bei Auslandsaufenthalten ausgleichen
- internationale Ausbildung fördern
- Chancengleichheit verbessern
- Mobilität von Studierenden unterstützen
Gesetzliche Grundlagen
Wichtige Regelungsbereiche:
- Auslandszuschläge
- Ländergruppen
- Lebenshaltungskosten
- Förderungsfähige Mehrkosten
- Berechnungsgrundlagen
Rechte der Geförderten
Geförderte Personen haben unter anderem:
- Anspruch auf Zuschläge bei Vorliegen der Voraussetzungen
- Anspruch auf transparente Berechnung
- Anspruch auf Berücksichtigung auslandsbedingter Mehrkosten
Pflichten der Antragsteller
Antragsteller müssen:
- erforderliche Nachweise vorlegen
- Änderungen mitteilen
- Angaben vollständig machen
Bedeutung für Betriebsräte
Die Verordnung hat in der betrieblichen Mitbestimmung praktisch keine unmittelbare Bedeutung.
Berührungspunkte können bestehen bei:
- dualen Studiengängen
- internationalen Ausbildungsprogrammen
- Auslandspraktika
Typische Anwendungsfälle
- Auslandssemester
- Studium im Ausland
- Auslandspraktikum
- Internationale Ausbildung
Anhang
Verbindung zur Gesetzespyramide
Die BAföG-AuslandszuschlagsV ist eine Bundesverordnung innerhalb der Gesetzespyramide.
Sie ergänzt: