Arbeitszeitrechtsgesetz (ArbZRG)
Kurzbeschreibung
Das Arbeitszeitrechtsgesetz (ArbZRG) von 1994 führte das heutige ArbZG ein und vereinheitlichte das deutsche Arbeitszeitrecht.
Ziel des ArbZRG
Das Gesetz sollte:
- das Arbeitszeitrecht modernisieren
- ältere Regelungen ablösen
- flexible Arbeitszeitmodelle ermöglichen
- den Gesundheitsschutz stärken
Gesetzliche Grundlagen
Wichtige Inhalte:
- Art. 1 ArbZRG – Einführung des ArbZG
- Art. 18 ArbZRG – Rückkehr zum Verordnungsrang
- Art. 19 ArbZRG – Aufhebung von Hausarbeitstagsregelungen
- Art. 21 ArbZRG – Inkrafttreten und Ablösung bisheriger Vorschriften
Bedeutung für Betriebsräte
Heute erfolgt die praktische Anwendung über:
- ArbZG
- Gesetze/Arbeitszeit
- Wissensbereiche/Arbeitsrecht/Schichtarbeit
- Wissensbereiche/Arbeitsrecht/Nachtarbeit
- Wissensbereiche/Arbeitsrecht/Überstunden
Anhang
Verbindung zur Gesetzespyramide
Das ArbZRG ist ein Bundesgesetz.
Seine wichtigste Wirkung war die Einführung des:
Wichtige Stichworte
- ArbZG
- Gesetze/Arbeitszeit
- Wissensbereiche/Grundlagen/Arbeitszeitrecht
- Wissensbereiche/Arbeitsrecht/Schichtarbeit
- Wissensbereiche/Arbeitsrecht/Nachtarbeit
- Wissensbereiche/Arbeitsrecht/Überstunden