ArbZRG
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ArbZRG

Arbeitszeitrechtsgesetz (ArbZRG)


Kurzbeschreibung

Das Arbeitszeitrechtsgesetz (ArbZRG) von 1994 führte das heutige Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ein und vereinheitlichte das deutsche Arbeitszeitrecht.

Ziel des ArbZRG

Das Gesetz sollte:

  • das Arbeitszeitrecht modernisieren
  • ältere Regelungen ablösen
  • flexible Arbeitszeitmodelle ermöglichen
  • den Gesundheitsschutz stärken

Gesetzliche Grundlagen

Wichtige Inhalte:

  • Art. 1 ArbZRG – Einführung des Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Art. 18 ArbZRG – Rückkehr zum Verordnungsrang
  • Art. 19 ArbZRG – Aufhebung von Hausarbeitstagsregelungen
  • Art. 21 ArbZRG – Inkrafttreten und Ablösung bisheriger Vorschriften

Bedeutung für Betriebsräte

Heute erfolgt die praktische Anwendung über:


Anhang

!ArbZRG.pdf

Verbindung zur Gesetzespyramide

Das ArbZRG ist ein Bundesgesetz.

Seine wichtigste Wirkung war die Einführung des:


Wichtige Stichworte

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Hinweis

Keine Rechtsberatung

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