Arbeitsunfähigkeit
Kurzbeschreibung
Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht in der Lage ist, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen oder nur unter Verschlechterung seines Gesundheitszustands arbeiten könnte.
Sie ist ein zentraler Begriff im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht.
Systematischer Kontext
Arbeitsunfähigkeit ist Teil des Schnittfelds von Arbeitsrecht, Sozialrecht und Arbeitsmedizin und hat Auswirkungen auf Entgeltfortzahlung, Krankengeld und betriebliche Abläufe.
Verknüpfungen:
Voraussetzungen der Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn:
- eine Krankheit vorliegt
- die Arbeitsleistung objektiv nicht möglich ist
- oder die Arbeit die Genesung gefährden würde
- eine ärztliche Feststellung erfolgt
Abgrenzung
1. Krankheit ohne Arbeitsunfähigkeit
- leichte Erkrankungen
- Arbeit weiterhin möglich
2. Arbeitsunfähigkeit
- vollständige oder teilweise Unfähigkeit zur Arbeit
- medizinisch begründet
3. Erwerbsunfähigkeit (Abgrenzung)
- dauerhafte Unfähigkeit, irgendeine Erwerbstätigkeit auszuüben
- sozialversicherungsrechtlicher Begriff
Nachweispflicht
- ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)
- in Deutschland meist elektronische AU (eAU)
- Meldepflicht gegenüber Arbeitgeber
Verknüpfung:
Rechte des Arbeitnehmers
Bei Arbeitsunfähigkeit bestehen u. a.:
- Anspruch auf Entgeltfortzahlung (bis zu 6 Wochen)
- anschließendes Krankengeld durch Krankenkasse
- Kündigungsschutz in bestimmten Grenzen
- Datenschutz der Gesundheitsdaten
Verknüpfung:
Pflichten des Arbeitnehmers
- unverzügliche Mitteilung an Arbeitgeber
- Nachweis der Arbeitsunfähigkeit
- Einhaltung ärztlicher Vorgaben
- Genesungsförderndes Verhalten
Rechte und Pflichten des Arbeitgebers
- Anspruch auf Nachweis der AU
- Entgeltfortzahlungspflicht
- Organisation von Vertretung
- Datenschutzpflichten
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- geregelt im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
- bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung
- danach Krankengeld durch Krankenkasse
Verknüpfung:
Arbeitsunfähigkeit und Arbeitsmedizin
Arbeitsunfähigkeit steht in Zusammenhang mit:
- Beurteilung der Arbeitsfähigkeit
- Prävention von Erkrankungen
- Wiedereingliederung (Hamburger Modell)
Verknüpfung:
Wiedereingliederung
Nach längerer Krankheit möglich:
- stufenweise Rückkehr an den Arbeitsplatz
- reduzierte Arbeitszeit
- medizinisch begleitet
Bedeutung im Betrieb
Arbeitsunfähigkeit beeinflusst:
- Personalplanung
- Produktivität
- Kostenstruktur
- Arbeitsorganisation
Verknüpfung:
Verbindung zur Gesetzespyramide
1. SGB V
2. Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
3. Arbeitsvertrag
4. Tarifvertrag
5. betriebliche Regelungen