Arbeitsstätten
Kurzbeschreibung
Arbeitsstätten sind Orte, an denen Beschäftigte im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses tätig sind. Dazu zählen Gebäude, Räume, Baustellen, Außenanlagen und sonstige Arbeitsbereiche, die vom Arbeitgeber eingerichtet oder bereitgestellt werden.
Sie unterliegen umfassenden Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und ergonomische Gestaltung.
Systematischer Kontext
Arbeitsstätten liegen im Schnittfeld von Arbeitsschutzrecht, Bau- und Umweltrecht, Arbeitsorganisation und Gesundheitsschutz.
Verknüpfungen:
- ArbSchG
- Arbeitssicherheit
- Wissensbereiche/Arbeitsschutz/Gesundheitsschutz
- Wissensbereiche/Arbeitsschutz/Arbeitsplatzgestaltung
- BetrSichV
Gesetzliche Grundlage
Deutschland
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Ergänzend:
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
EU-Recht
- EU-Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG
- Einzelrichtlinien zur Arbeitsplatzsicherheit
Verknüpfung:
Definition von Arbeitsstätten
Arbeitsstätten umfassen insbesondere:
- Arbeitsräume (Büros, Werkhallen)
- Arbeitsplätze im Freien
- Baustellen
- Pausen-, Sanitär- und Aufenthaltsräume
- Verkehrswege im Betrieb
Ziele der Arbeitsstättenregelung
Die Regelungen sollen:
- Sicherheit und Gesundheit schützen
- Unfälle vermeiden
- ergonomische Arbeitsbedingungen schaffen
- arbeitsbedingte Belastungen reduzieren
- Mindeststandards gewährleisten
Anforderungen an Arbeitsstätten
1. Sicherheit
- sichere Verkehrswege
- Brandschutzmaßnahmen
- Schutz vor Gefahrenquellen
2. Gesundheitsschutz
- ausreichende Belüftung
- geeignete Raumtemperatur
- Lärmschutz
- Beleuchtung
Verknüpfung:
3. Ergonomie
- ausreichende Bewegungsflächen
- ergonomische Arbeitsplätze
- Vermeidung von Zwangshaltungen
Verknüpfung:
4. Sanitäre Einrichtungen
- Toiletten
- Waschgelegenheiten
- Umkleiden
- Pausenräume
Pflichten des Arbeitgebers
Arbeitgeber müssen:
- Arbeitsstätten sicher einrichten
- Gefährdungen beurteilen
- Schutzmaßnahmen umsetzen
- Wartung und Instandhaltung sicherstellen
- Beschäftigte unterweisen
Verknüpfung:
- Gefährdungsbeurteilung
- Unterweisung
Gefährdungsbeurteilung
Vor Einrichtung oder Änderung einer Arbeitsstätte ist zu prüfen:
- physische Gefahren
- chemische Belastungen
- biologische Risiken
- ergonomische Risiken
- psychische Belastungen
Typische Beispiele
Büroarbeitsplätze
- Bildschirmarbeitsplätze
- Homeoffice als erweiterte Arbeitsstätte
Produktionsstätten
- Maschinenhallen
- Fertigungsstraßen
Baustellen
- temporäre Arbeitsstätten
- erhöhte Unfallgefahr
Mitbestimmung im Betrieb
Der Betriebsrat hat Einfluss auf:
- Gestaltung von Arbeitsplätzen
- Arbeitsumgebung
- Gesundheitsschutzmaßnahmen
Verknüpfung:
Bedeutung für Unternehmen
Gute Arbeitsstätten führen zu:
- höherer Arbeitssicherheit
- weniger Ausfallzeiten
- besserer Produktivität
- geringeren Haftungsrisiken
Bedeutung für Beschäftigte
Für Arbeitnehmer bedeutet dies:
- sichere Arbeitsumgebung
- weniger gesundheitliche Belastung
- bessere Arbeitsqualität
- mehr Wohlbefinden
Verbindung zur Gesetzespyramide
1. EU-Arbeitsschutzrichtlinien
2. ArbSchG
3. ArbStättV
4. Technische Regeln (ASR)
5. betriebliche Umsetzung
Wichtige Stichworte
- Arbeitsrecht
- Arbeitssicherheit
- Wissensbereiche/Arbeitsschutz/Arbeitsplatzgestaltung
- Gefährdungsbeurteilung
- BetrSichV