EG (Europäische Gemeinschaft)
Kurzbeschreibung
Die Europäische Gemeinschaft (EG) war ein zentraler Bestandteil der heutigen Europäischen Union und bildete bis zum Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon (2009) den rechtlichen und institutionellen Rahmen der wirtschaftlichen Integration Europas.
Heute ist die EG als eigenständige Organisation nicht mehr existent, ihre Kompetenzen sind vollständig in die EU übergegangen.
Systematischer Kontext
Die EG liegt im Schnittfeld von Europarecht, Integrationsrecht und institutioneller EU-Entwicklung.
Verknüpfungen:
Historische Entwicklung
1. Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)
- gegründet 1957 durch die Römischen Verträge
- Ziel: gemeinsamer Markt und wirtschaftliche Integration
2. Europäische Gemeinschaft (EG)
- Umbenennung der EWG durch den Vertrag von Maastricht (1993)
- Erweiterung der Aufgabenbereiche
- zentrale Säule der EU-Struktur
3. Abschaffung durch den Vertrag von Lissabon
- 2009 wurde die EG rechtlich aufgelöst
- ihre Rechtsnachfolgerin ist die Europäische Union
- EG-Recht wurde in das EU-Primärrecht überführt
Bedeutung der EG im heutigen Recht
Auch wenn die EG nicht mehr besteht, ist sie weiterhin relevant:
- viele EU-Verordnungen tragen noch „EG“-Bezeichnungen (z. B. „Verordnung (EG) Nr. …“)
- bestehende Rechtsakte behalten ihre Gültigkeit
- historische Rechtsgrundlagen im EU-Rechtssystem
Institutionelle Bedeutung
Die EG war Teil der „Säulenstruktur“ der EU vor Lissabon:
1. Erste Säule: Europäische Gemeinschaft
- wirtschaftliche und soziale Integration
- supranationale Entscheidungen
2. Zweite Säule: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
3. Dritte Säule: Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Übergang zur EU-Struktur
Nach Lissabon:
- Auflösung der Säulenstruktur
- einheitliche Europäische Union
- Stärkung des Europäischen Parlaments
- Erweiterung der Zuständigkeiten der EU
Bedeutung für den Binnenmarkt
Die EG war maßgeblich für:
- freien Warenverkehr
- freien Dienstleistungsverkehr
- Personenfreizügigkeit
- Kapitalverkehrsfreiheit
Verknüpfung:
Rechtliche Bedeutung heute
- „EG“-Kennzeichnungen finden sich noch in älteren Rechtsakten
- Auslegung erfolgt heute im Kontext des EU-Rechts
- Übergangsrecht weiterhin relevant
Verbindung zur Gesetzespyramide (EU-Recht)
2. EU-Verordnungen (teilweise noch „EG“-benannt)
3. nationale Umsetzungsgesetze
4. Verwaltungspraxis der Mitgliedstaaten
5. Anwendung im Einzelfall