Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG)
Kurzbeschreibung
Das Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) regelt die Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat bestimmter Kapitalgesellschaften. Es verpflichtet Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten, ein Drittel der Aufsichtsratssitze mit Arbeitnehmervertretern zu besetzen.
Das Gesetz soll sicherstellen, dass Beschäftigte auch auf Unternehmensebene Einfluss auf wichtige wirtschaftliche und strategische Entscheidungen nehmen können.
Das Drittelbeteiligungsgesetz gehört neben dem Mitbestimmungsgesetz zu den wichtigsten Gesetzen der Unternehmensmitbestimmung.
Ziel des Drittelbeteiligungsgesetzes
- Beteiligung der Beschäftigten an Unternehmensentscheidungen
- Demokratisierung wirtschaftlicher Entscheidungen
- Berücksichtigung von Arbeitnehmerinteressen
- Förderung sozialer Verantwortung
- Verbesserung des Informationsaustauschs
Rechtsgrundlage
Wichtige Vorschrift:
Was regelt das Drittelbeteiligungsgesetz?
Das Gesetz bestimmt:
- welche Unternehmen betroffen sind
- wie der Aufsichtsrat zusammengesetzt wird
- wie Arbeitnehmervertreter gewählt werden
- welche Rechte Arbeitnehmervertreter besitzen
Grundsatz:
Ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder wird von den Arbeitnehmern gewählt.
Was ist ein Aufsichtsrat?
Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollorgan des Unternehmens.
Zu seinen Aufgaben gehören:
- Überwachung des Vorstands
- Bestellung des Vorstands
- Kontrolle wichtiger Unternehmensentscheidungen
- Beratung der Unternehmensleitung
Welche Unternehmen fallen unter das DrittelbG?
Das Gesetz gilt grundsätzlich für:
- Aktiengesellschaften (AG)
- Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA)
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Genossenschaften
Voraussetzung:
Mehr als 500 Beschäftigte
Abgrenzung zum Mitbestimmungsgesetz
Drittelbeteiligungsgesetz
- mehr als 500 Beschäftigte
- 1/3 Arbeitnehmervertreter
Mitbestimmungsgesetz
- mehr als 2.000 Beschäftigte
- paritätische Mitbestimmung
- 50 % Arbeitnehmervertreter
Siehe:
Mitbestimmungsgesetz
Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Beispiel:
Aufsichtsrat mit 12 Mitgliedern
- 8 Vertreter der Anteilseigner
- 4 Vertreter der Arbeitnehmer
Arbeitnehmervertreter
Arbeitnehmervertreter werden von den Beschäftigten gewählt.
Sie vertreten:
- Arbeitnehmerinteressen
- Beschäftigungssicherung
- Arbeitsbedingungen
- soziale Belange
Wahl der Arbeitnehmervertreter
Die Arbeitnehmervertreter werden durch Wahl bestimmt.
Wahlberechtigt sind grundsätzlich:
- Arbeitnehmer des Unternehmens
Wählbar sind:
- Beschäftigte des Unternehmens
- Gewerkschaftsvertreter (unter bestimmten Voraussetzungen)
Aufgaben der Arbeitnehmervertreter
Kontrolle
Überwachung der Unternehmensleitung.
Information
Einblick in wirtschaftliche Entwicklungen.
Einflussnahme
Einbringung von Arbeitnehmerinteressen.
Beratung
Mitwirkung bei strategischen Entscheidungen.
Themen im Aufsichtsrat
Beispiele:
- Investitionen
- Unternehmensstrategie
- Personalplanung
- Standortentscheidungen
- Umstrukturierungen
- Unternehmenszukäufe
- Unternehmensverkäufe
Unternehmensmitbestimmung
Die Unternehmensmitbestimmung unterscheidet sich von der betrieblichen Mitbestimmung.
Betriebliche Mitbestimmung
Durch:
Betriebsrat
Rechtsgrundlage:
Unternehmensmitbestimmung
Durch:
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat.
Rechtsgrundlage:
Verhältnis zum Betriebsrat
Der Betriebsrat bleibt für betriebliche Angelegenheiten zuständig.
Beispiele:
- Arbeitszeit
- Gesundheitsschutz
- Einstellungen
- Versetzungen
Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sind dagegen auf Unternehmensebene tätig.
Vorteile der Drittelbeteiligung
Für Beschäftigte
- Mitsprache
- Transparenz
- Informationszugang
Für Unternehmen
- bessere Akzeptanz von Entscheidungen
- frühzeitige Konfliktvermeidung
- stärkere Einbindung der Beschäftigten
Grenzen der Drittelbeteiligung
Anders als beim Mitbestimmungsgesetz besitzen Arbeitnehmervertreter keine gleich starke Stellung wie die Anteilseignervertreter.
Die Mehrheit verbleibt bei den Eigentümervertretern.
Rolle der Gewerkschaften
Gewerkschaften unterstützen häufig:
- Kandidaten
- Wahlverfahren
- Schulungen
- Interessenvertretung
Siehe:
Gewerkschaften/DGB/IG-Metall/Gewerkschaft
Rolle des Betriebsrats
Der Betriebsrat unterstützt häufig:
- die Durchführung von Wahlen
- die Information der Beschäftigten
- die Kommunikation zwischen Betrieb und Aufsichtsrat
Typische Themen für Arbeitnehmervertreter
- Beschäftigungssicherung
- Personalabbau
- Outsourcing
- Investitionen
- Transformation
- Digitalisierung
- Standortpolitik
Praxisbeispiel
Eine GmbH beschäftigt 850 Arbeitnehmer.
Das Unternehmen fällt unter das Drittelbeteiligungsgesetz.
Der Aufsichtsrat besteht aus 12 Mitgliedern.
Vier Mitglieder werden von den Beschäftigten gewählt und vertreten Arbeitnehmerinteressen bei wichtigen Unternehmensentscheidungen.
Unterschiede zwischen Betriebsrat und Aufsichtsrat
|Betriebsrat|Aufsichtsrat|
|---|---|
|Betriebsebene|Unternehmensebene|
|BetrVG|DrittelbG|
|Arbeitsbedingungen|Unternehmensstrategie|
|Mitbestimmung im Betrieb|Kontrolle der Unternehmensleitung|
|Wahl durch Beschäftigte|Arbeitnehmervertreterwahl|
Typische Fehler
Arbeitgeber
- fehlerhafte Berechnung der Beschäftigtenzahl
- Nichtdurchführung von Wahlen
- Behinderung der Arbeitnehmervertretung
Arbeitnehmerseite
- geringe Beteiligung an Wahlen
- unzureichende Information der Beschäftigten
- mangelnde Vernetzung mit dem Betriebsrat
Merksatz
Das Drittelbeteiligungsgesetz gibt Beschäftigten Einfluss auf Unternehmensebene. Ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder wird von den Arbeitnehmern gewählt.
Bezug zu Knoten
- Mitbestimmungsgesetz
- Betriebsrat
- Transformation
- Digitalisierung
Praxisrelevanz
Das Drittelbeteiligungsgesetz ermöglicht Beschäftigten die Mitwirkung an wichtigen Unternehmensentscheidungen über Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat. Es stellt eine wichtige Ergänzung zur betrieblichen Mitbestimmung durch den Betriebsrat dar und schafft eine Verbindung zwischen Unternehmensstrategie und Arbeitnehmerinteressen.