Arbeitszeugnis
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Arbeitszeugnis

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Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnis

Kurzbeschreibung

Das Arbeitszeugnis ist eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers über ein bestehendes oder beendetes Arbeitsverhältnis.

Es dient dazu, die berufliche Tätigkeit und Entwicklung eines Beschäftigten gegenüber zukünftigen Arbeitgebern nachzuweisen.

Ein Arbeitszeugnis enthält insbesondere:

  • Angaben zur Tätigkeit
  • Dauer der Beschäftigung
  • Leistungsbewertung
  • Bewertung des Verhaltens

Grundgedanke:

Das Arbeitszeugnis dokumentiert die berufliche Tätigkeit und soll dem Arbeitnehmer den weiteren beruflichen Weg ermöglichen.

Rechtliche Grundlage

Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis ergibt sich insbesondere aus:

§109 GewO – Zeugnis

Arbeitnehmer haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis.

Es muss:

  • klar formuliert sein
  • verständlich sein
  • wahr sein
  • wohlwollend sein

Arten von Arbeitszeugnissen

Einfaches Arbeitszeugnis

Enthält:

  • persönliche Daten
  • Dauer der Beschäftigung
  • Art und Umfang der Tätigkeit

Keine Bewertung von:

  • Leistung
  • Verhalten

Qualifiziertes Arbeitszeugnis

Enthält zusätzlich:

  • Leistungsbewertung
  • Verhaltensbewertung

Es ist die häufigste Form.


Zwischenzeugnis

Ein Zwischenzeugnis wird während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses erstellt.

Gründe können sein:

  • Wechsel der Führungskraft
  • Versetzung
  • längere Abwesenheit
  • bevorstehende Veränderungen
  • Bewerbung innerhalb oder außerhalb des Unternehmens

Grundsätze des Arbeitszeugnisses

Ein Arbeitszeugnis muss mehrere Anforderungen erfüllen.


Wahrheitspflicht

Das Zeugnis muss die tatsächlichen Leistungen und Tätigkeiten korrekt wiedergeben.

Unzulässig:

  • falsche Angaben
  • bewusst geschönte Darstellung
  • Verschweigen wesentlicher Tatsachen

Wohlwollenspflicht

Das Zeugnis soll das berufliche Fortkommen nicht unnötig erschweren.

Das bedeutet:

  • sachliche Darstellung
  • keine versteckten Abwertungen
  • keine unnötig negative Formulierung

Vollständigkeit

Ein qualifiziertes Zeugnis muss alle wesentlichen Bereiche berücksichtigen.

Dazu gehören:

  • Aufgaben
  • Leistung
  • Verhalten
  • besondere Fähigkeiten

Inhalt eines Arbeitszeugnisses

Typischer Aufbau:

Arbeitszeugnis

Einleitung

Tätigkeitsbeschreibung

Leistungsbeurteilung

Verhaltensbeurteilung

Schlussformel

Datum und Unterschrift


Tätigkeitsbeschreibung

Sie beschreibt:

  • Position
  • Aufgabenbereich
  • Verantwortlichkeiten
  • besondere Tätigkeiten

Wichtig:

Die Darstellung sollte die tatsächliche Tätigkeit vollständig abbilden.


Leistungsbeurteilung

Bewertet werden beispielsweise:

  • Arbeitsqualität
  • Arbeitsmenge
  • Fachkenntnisse
  • Einsatzbereitschaft
  • Zuverlässigkeit
  • Belastbarkeit

Zusammenhang:

Leistungsbeurteilung


Verhaltensbeurteilung

Bewertet wird das Verhalten gegenüber:

  • Vorgesetzten
  • Kollegen
  • Kunden

Beispiel:

"Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei."


Zeugniscode

In der Praxis haben sich bestimmte Formulierungen entwickelt, die häufig bestimmten Bewertungen zugeordnet werden.

Beispiele:

Sehr gute Bewertung

"stets zu unserer vollsten Zufriedenheit"


Gute Bewertung

"stets zu unserer vollen Zufriedenheit"


Befriedigende Bewertung

"zu unserer vollen Zufriedenheit"


Wichtig:

Die Bewertung darf nicht nur anhand einzelner Formulierungen betrachtet werden. Der gesamte Zeugnisinhalt ist entscheidend.


Schlussformel

Eine Schlussformel kann enthalten:

  • Dank für die Zusammenarbeit
  • Bedauern über das Ausscheiden
  • Zukunftswünsche

Ein Anspruch auf eine bestimmte Schlussformel besteht grundsätzlich nicht.


Anspruch auf Änderung des Arbeitszeugnisses

Arbeitnehmer können eine Berichtigung verlangen, wenn:

  • das Zeugnis falsch ist
  • wichtige Inhalte fehlen
  • Bewertungen nicht gerechtfertigt sind

Mögliche Schritte:

1. Gespräch mit Arbeitgeber

2. schriftliche Korrekturanfrage

3. arbeitsgerichtliche Klärung


Arbeitszeugnis und Bewerbung

Das Arbeitszeugnis dient zukünftigen Arbeitgebern als Nachweis über:

  • Berufserfahrung
  • Tätigkeiten
  • Kompetenzen
  • Arbeitsweise

Es ist ein wichtiges Dokument im Bewerbungsprozess.


Arbeitszeugnis und Personalakte

Arbeitszeugnisse können Bestandteil der Personalunterlagen sein.

Dabei sind zu beachten:

  • Datenschutz
  • Zugriffsschutz
  • Zweckbindung

Siehe:

Personalakte


Arbeitszeugnis und Gleichbehandlung

Zeugnisse müssen fair erstellt werden.

Nicht erlaubt sind Benachteiligungen wegen:

  • Geschlecht
  • Alter
  • Herkunft
  • Behinderung
  • anderer geschützter Merkmale

Grundlage:

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)


Rolle des Betriebsrats

Der Betriebsrat erstellt grundsätzlich keine Arbeitszeugnisse.

Er kann Beschäftigte jedoch unterstützen bei:

  • Fragen zur Bewertung
  • Konflikten über Zeugnisinhalte
  • Ungleichbehandlung

Grundlagen:

BetrVG

Besonders relevant:

  • §80 BetrVG – allgemeine Aufgaben
  • §82 BetrVG – Anhörungs- und Erörterungsrechte

Bedeutung für Arbeitgeber

Arbeitgeber müssen:

  • Zeugnisse rechtzeitig erstellen
  • wahrheitsgemäß bewerten
  • gesetzliche Anforderungen beachten

Bedeutung für Beschäftigte

Beschäftigte haben Anspruch auf:

  • ein schriftliches Zeugnis
  • eine korrekte Darstellung ihrer Tätigkeit
  • eine faire Bewertung

Sie sollten:

  • Zeugnis prüfen
  • Fehler frühzeitig ansprechen
  • Änderungen begründen können

Typische Fehler

  • Tätigkeiten unvollständig darstellen
  • persönliche Kritik im Zeugnis äußern
  • versteckte negative Aussagen verwenden
  • Leistungen nicht angemessen bewerten
  • Zeugnis zu spät erstellen

Praxisbeispiel

Ein Mitarbeiter verlässt nach zehn Jahren ein Unternehmen.

Das qualifizierte Zeugnis enthält:

1. Beschäftigungszeitraum

2. Beschreibung seiner Aufgaben

3. Bewertung seiner Leistungen

4. Bewertung seines Verhaltens

5. Abschlussformel

Der Beschäftigte kann prüfen, ob die Darstellung seiner tatsächlichen Tätigkeit entspricht.


Verhältnis zu anderen Themen

|Thema|Zusammenhang|

|-|-|

|Leistungsbeurteilung|Grundlage der Bewertung|

|Kündigung|Häufiger Anlass für Endzeugnisse|

|Aufhebungsvertrag|Beendigung mit Zeugnisanspruch|

|Personalakte|Dokumentation im Arbeitsverhältnis|

|Bewerbung|Nutzung durch zukünftige Arbeitgeber|

|Mitarbeitergespräch|Quelle für Feedback und Entwicklung|

|Gleichbehandlung|Schutz vor Benachteiligung|

|Datenschutz|Umgang mit Personaldaten|


Merksatz

Das Arbeitszeugnis dokumentiert Tätigkeit, Leistung und Verhalten eines Beschäftigten und muss wahrheitsgemäß sowie wohlwollend formuliert sein.

Bezug zu Knoten


Praxisrelevanz

Das Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Instrument am Ende oder während eines Arbeitsverhältnisses.

Für AELS besonders relevant:

  • Rechte von Beschäftigten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • faire Leistungsbewertung
  • Bedeutung für berufliche Entwicklung
  • Unterstützung durch Betriebsräte
  • Verbindung von Arbeitsrecht und Personalmanagement

Im Kontext von AELS verbindet das Arbeitszeugnis Arbeitsrecht, Personalentwicklung, Bewertungssysteme, Datenschutz und Arbeitnehmerrechte.

AELS

Hinweis

Keine Rechtsberatung

Diese Inhalte dienen der Information, Orientierung und Wissensorganisation. Für verbindliche Rechtsberatung sind qualifizierte Stellen wie Anwältinnen, Gewerkschaften oder zuständige Beratungsstellen einzubeziehen.