Arbeitszeugnis
Kurzbeschreibung
Das Arbeitszeugnis ist eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers über ein bestehendes oder beendetes Arbeitsverhältnis.
Es dient dazu, die berufliche Tätigkeit und Entwicklung eines Beschäftigten gegenüber zukünftigen Arbeitgebern nachzuweisen.
Ein Arbeitszeugnis enthält insbesondere:
- Angaben zur Tätigkeit
- Dauer der Beschäftigung
- Leistungsbewertung
- Bewertung des Verhaltens
Grundgedanke:
Das Arbeitszeugnis dokumentiert die berufliche Tätigkeit und soll dem Arbeitnehmer den weiteren beruflichen Weg ermöglichen.
Rechtliche Grundlage
Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis ergibt sich insbesondere aus:
§109 GewO – Zeugnis
Arbeitnehmer haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis.
Es muss:
- klar formuliert sein
- verständlich sein
- wahr sein
- wohlwollend sein
Arten von Arbeitszeugnissen
Einfaches Arbeitszeugnis
Enthält:
- persönliche Daten
- Dauer der Beschäftigung
- Art und Umfang der Tätigkeit
Keine Bewertung von:
- Leistung
- Verhalten
Qualifiziertes Arbeitszeugnis
Enthält zusätzlich:
- Leistungsbewertung
- Verhaltensbewertung
Es ist die häufigste Form.
Zwischenzeugnis
Ein Zwischenzeugnis wird während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses erstellt.
Gründe können sein:
- Wechsel der Führungskraft
- Versetzung
- längere Abwesenheit
- bevorstehende Veränderungen
- Bewerbung innerhalb oder außerhalb des Unternehmens
Grundsätze des Arbeitszeugnisses
Ein Arbeitszeugnis muss mehrere Anforderungen erfüllen.
Wahrheitspflicht
Das Zeugnis muss die tatsächlichen Leistungen und Tätigkeiten korrekt wiedergeben.
Unzulässig:
- falsche Angaben
- bewusst geschönte Darstellung
- Verschweigen wesentlicher Tatsachen
Wohlwollenspflicht
Das Zeugnis soll das berufliche Fortkommen nicht unnötig erschweren.
Das bedeutet:
- sachliche Darstellung
- keine versteckten Abwertungen
- keine unnötig negative Formulierung
Vollständigkeit
Ein qualifiziertes Zeugnis muss alle wesentlichen Bereiche berücksichtigen.
Dazu gehören:
- Aufgaben
- Leistung
- Verhalten
- besondere Fähigkeiten
Inhalt eines Arbeitszeugnisses
Typischer Aufbau:
Arbeitszeugnis
↓
Einleitung
↓
Tätigkeitsbeschreibung
↓
Leistungsbeurteilung
↓
Verhaltensbeurteilung
↓
Schlussformel
↓
Datum und Unterschrift
Tätigkeitsbeschreibung
Sie beschreibt:
- Position
- Aufgabenbereich
- Verantwortlichkeiten
- besondere Tätigkeiten
Wichtig:
Die Darstellung sollte die tatsächliche Tätigkeit vollständig abbilden.
Leistungsbeurteilung
Bewertet werden beispielsweise:
- Arbeitsqualität
- Arbeitsmenge
- Fachkenntnisse
- Einsatzbereitschaft
- Zuverlässigkeit
- Belastbarkeit
Zusammenhang:
Verhaltensbeurteilung
Bewertet wird das Verhalten gegenüber:
- Vorgesetzten
- Kollegen
- Kunden
Beispiel:
"Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei."
Zeugniscode
In der Praxis haben sich bestimmte Formulierungen entwickelt, die häufig bestimmten Bewertungen zugeordnet werden.
Beispiele:
Sehr gute Bewertung
"stets zu unserer vollsten Zufriedenheit"
Gute Bewertung
"stets zu unserer vollen Zufriedenheit"
Befriedigende Bewertung
"zu unserer vollen Zufriedenheit"
Wichtig:
Die Bewertung darf nicht nur anhand einzelner Formulierungen betrachtet werden. Der gesamte Zeugnisinhalt ist entscheidend.
Schlussformel
Eine Schlussformel kann enthalten:
- Dank für die Zusammenarbeit
- Bedauern über das Ausscheiden
- Zukunftswünsche
Ein Anspruch auf eine bestimmte Schlussformel besteht grundsätzlich nicht.
Anspruch auf Änderung des Arbeitszeugnisses
Arbeitnehmer können eine Berichtigung verlangen, wenn:
- das Zeugnis falsch ist
- wichtige Inhalte fehlen
- Bewertungen nicht gerechtfertigt sind
Mögliche Schritte:
1. Gespräch mit Arbeitgeber
2. schriftliche Korrekturanfrage
3. arbeitsgerichtliche Klärung
Arbeitszeugnis und Bewerbung
Das Arbeitszeugnis dient zukünftigen Arbeitgebern als Nachweis über:
- Berufserfahrung
- Tätigkeiten
- Kompetenzen
- Arbeitsweise
Es ist ein wichtiges Dokument im Bewerbungsprozess.
Arbeitszeugnis und Personalakte
Arbeitszeugnisse können Bestandteil der Personalunterlagen sein.
Dabei sind zu beachten:
- Datenschutz
- Zugriffsschutz
- Zweckbindung
Siehe:
Arbeitszeugnis und Gleichbehandlung
Zeugnisse müssen fair erstellt werden.
Nicht erlaubt sind Benachteiligungen wegen:
- Geschlecht
- Alter
- Herkunft
- Behinderung
- anderer geschützter Merkmale
Grundlage:
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Rolle des Betriebsrats
Der Betriebsrat erstellt grundsätzlich keine Arbeitszeugnisse.
Er kann Beschäftigte jedoch unterstützen bei:
- Fragen zur Bewertung
- Konflikten über Zeugnisinhalte
- Ungleichbehandlung
Grundlagen:
Besonders relevant:
- §80 BetrVG – allgemeine Aufgaben
- §82 BetrVG – Anhörungs- und Erörterungsrechte
Bedeutung für Arbeitgeber
Arbeitgeber müssen:
- Zeugnisse rechtzeitig erstellen
- wahrheitsgemäß bewerten
- gesetzliche Anforderungen beachten
Bedeutung für Beschäftigte
Beschäftigte haben Anspruch auf:
- ein schriftliches Zeugnis
- eine korrekte Darstellung ihrer Tätigkeit
- eine faire Bewertung
Sie sollten:
- Zeugnis prüfen
- Fehler frühzeitig ansprechen
- Änderungen begründen können
Typische Fehler
- Tätigkeiten unvollständig darstellen
- persönliche Kritik im Zeugnis äußern
- versteckte negative Aussagen verwenden
- Leistungen nicht angemessen bewerten
- Zeugnis zu spät erstellen
Praxisbeispiel
Ein Mitarbeiter verlässt nach zehn Jahren ein Unternehmen.
Das qualifizierte Zeugnis enthält:
1. Beschäftigungszeitraum
2. Beschreibung seiner Aufgaben
3. Bewertung seiner Leistungen
4. Bewertung seines Verhaltens
5. Abschlussformel
Der Beschäftigte kann prüfen, ob die Darstellung seiner tatsächlichen Tätigkeit entspricht.
Verhältnis zu anderen Themen
|Thema|Zusammenhang|
|-|-|
|Leistungsbeurteilung|Grundlage der Bewertung|
|Kündigung|Häufiger Anlass für Endzeugnisse|
|Aufhebungsvertrag|Beendigung mit Zeugnisanspruch|
|Personalakte|Dokumentation im Arbeitsverhältnis|
|Bewerbung|Nutzung durch zukünftige Arbeitgeber|
|Mitarbeitergespräch|Quelle für Feedback und Entwicklung|
|Gleichbehandlung|Schutz vor Benachteiligung|
|Datenschutz|Umgang mit Personaldaten|
Merksatz
Das Arbeitszeugnis dokumentiert Tätigkeit, Leistung und Verhalten eines Beschäftigten und muss wahrheitsgemäß sowie wohlwollend formuliert sein.
Bezug zu Knoten
- Arbeitsverhältnis
- Leistungsbeurteilung
- Personalakte
- Kündigung
- Aufhebungsvertrag
- Bewerbung
- Mitarbeitergespräch
- Datenschutz
- Gleichbehandlung
- Betriebsrat
Praxisrelevanz
Das Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Instrument am Ende oder während eines Arbeitsverhältnisses.
Für AELS besonders relevant:
- Rechte von Beschäftigten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- faire Leistungsbewertung
- Bedeutung für berufliche Entwicklung
- Unterstützung durch Betriebsräte
- Verbindung von Arbeitsrecht und Personalmanagement
Im Kontext von AELS verbindet das Arbeitszeugnis Arbeitsrecht, Personalentwicklung, Bewertungssysteme, Datenschutz und Arbeitnehmerrechte.
