Weisungsrecht des Arbeitgebers
Kurzbeschreibung
Das Weisungsrecht (Direktionsrecht) des Arbeitgebers ist das Recht, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung näher zu bestimmen, soweit diese nicht bereits durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung festgelegt sind.
Es ist ein zentrales Steuerungsinstrument im Arbeitsverhältnis.
1. Rechtsgrundlagen
Deutschland
- § 106 Gewerbeordnung (GewO)
- § 611a BGB (Arbeitsvertrag)
- § 315 BGB (billiges Ermessen)
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Tarifvertragsgesetz (TVG)
Verknüpfung:
- Arbeitsrecht
- BetrVG
- Tarifvertrag
- Treu und Glauben
2. Inhalt des Weisungsrechts
Der Arbeitgeber kann bestimmen:
1. Inhalt der Arbeit
- konkrete Tätigkeiten
- Arbeitsaufgaben
- Arbeitsmethoden (im Rahmen der Qualifikation)
2. Ort der Arbeit
- Arbeitsplatz
- Standortwechsel (Versetzung)
3. Zeit der Arbeit
- Arbeitszeiten
- Schichtpläne
- Pausenregelungen
6. Abgrenzung
Weisungsrecht vs. Vertragsänderung
- Weisung: Konkretisierung bestehender Pflichten
- Vertragsänderung: Änderung des Arbeitsvertrags (nur mit Zustimmung)
Weisungsrecht vs. Versetzung
- Weisung: kurzfristige Anpassung
- Versetzung: dauerhafte/erhebliche Änderung
7. Grenzen durch „billiges Ermessen“
Kriterien
- betriebliche Interessen
- persönliche Interessen des Arbeitnehmers
- Zumutbarkeit
- Gleichbehandlung