Weisungsrecht des Arbeitgebers
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Weisungsrecht des Arbeitgebers

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Weisungsrecht des Arbeitgebers


Kurzbeschreibung

Das Weisungsrecht (Direktionsrecht) des Arbeitgebers ist das Recht, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung näher zu bestimmen, soweit diese nicht bereits durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung festgelegt sind.

Es ist ein zentrales Steuerungsinstrument im Arbeitsverhältnis.


1. Rechtsgrundlagen

Deutschland

  • § 106 Gewerbeordnung (GewO)
  • § 611a BGB (Arbeitsvertrag)
  • § 315 BGB (billiges Ermessen)
  • Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
  • Tarifvertragsgesetz (TVG)

Verknüpfung:


2. Inhalt des Weisungsrechts

Der Arbeitgeber kann bestimmen:

1. Inhalt der Arbeit

  • konkrete Tätigkeiten
  • Arbeitsaufgaben
  • Arbeitsmethoden (im Rahmen der Qualifikation)

2. Ort der Arbeit

  • Arbeitsplatz
  • Standortwechsel (Versetzung)

3. Zeit der Arbeit

  • Arbeitszeiten
  • Schichtpläne
  • Pausenregelungen

6. Abgrenzung

Weisungsrecht vs. Vertragsänderung

  • Weisung: Konkretisierung bestehender Pflichten
  • Vertragsänderung: Änderung des Arbeitsvertrags (nur mit Zustimmung)

Weisungsrecht vs. Versetzung

  • Weisung: kurzfristige Anpassung
  • Versetzung: dauerhafte/erhebliche Änderung

7. Grenzen durch „billiges Ermessen“

Kriterien

  • betriebliche Interessen
  • persönliche Interessen des Arbeitnehmers
  • Zumutbarkeit
  • Gleichbehandlung
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