Unternehmensformen
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Unternehmensformen

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Unternehmensformen

Unternehmensformen

Kurzbeschreibung

Unternehmensformen beschreiben die rechtliche Organisation eines Unternehmens.

Sie bestimmen insbesondere:

  • Haftung
  • Eigentumsverhältnisse
  • Kapitalanforderungen
  • Geschäftsführung
  • Gewinnverteilung
  • Mitbestimmungsstrukturen
  • steuerliche Rahmenbedingungen

Grundgedanke:

Die Wahl der Unternehmensform legt fest, wie ein Unternehmen rechtlich aufgebaut ist und welche Rechte und Pflichten Eigentümer, Geschäftsführung und Beschäftigte haben.

Bedeutung der Unternehmensform

Die Unternehmensform beeinflusst viele Bereiche eines Unternehmens.

Dazu gehören:

  • Gründung
  • Finanzierung
  • Risiko
  • Leitung
  • Kontrolle
  • Wachstumsmöglichkeiten

Beispiel:

Ein Einzelunternehmen trägt ein anderes Haftungsrisiko als eine GmbH oder Aktiengesellschaft.


Einteilung der Unternehmensformen

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen:

Unternehmensformen

Einzelunternehmen

Personengesellschaften

Kapitalgesellschaften

Sonderformen


Einzelunternehmen

Merkmale

Ein Einzelunternehmen gehört einer einzelnen Person.

Merkmale:

  • einfache Gründung
  • eine Eigentümerperson
  • volle Entscheidungsfreiheit
  • persönliche Haftung

Haftung

Die Inhaberin oder der Inhaber haftet grundsätzlich:

  • mit Geschäftsvermögen
  • mit Privatvermögen

Beispiele

  • Handwerksbetrieb
  • kleine Handelsunternehmen
  • selbstständige Tätigkeiten

Personengesellschaften

Bei Personengesellschaften steht die persönliche Beteiligung der Gesellschafter im Mittelpunkt.

Typisch:

  • persönliche Mitarbeit
  • gegenseitiges Vertrauen
  • gemeinsame Verantwortung

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Rechtsgrundlage

BGB

Merkmale

  • Zusammenschluss mehrerer Personen
  • gemeinsamer Zweck
  • einfache Gründung

Beispiele:

  • gemeinsame Projekte
  • kleinere Unternehmen

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Rechtsgrundlage

HGB

Merkmale:

  • Handelsgewerbe
  • mehrere Gesellschafter
  • persönliche Haftung

Die Gesellschafter haften grundsätzlich:

  • persönlich
  • unbeschränkt
  • gesamtschuldnerisch

Kommanditgesellschaft (KG)

Rechtsgrundlage

HGB

Die KG besteht aus:

Komplementär

  • führt die Geschäfte
  • haftet unbeschränkt

Kommanditisten

  • beteiligen Kapital
  • haften beschränkt

GmbH & Co. KG

Eine häufig genutzte Unternehmensform.

Aufbau:

GmbH

Komplementär der KG

Vorteil:

  • Haftungsbegrenzung
  • flexible Gestaltung

Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften sind rechtlich selbstständige Unternehmen.

Das Kapital steht stärker im Vordergrund als die persönliche Beteiligung.

Typische Merkmale:

  • eigene Rechtspersönlichkeit
  • beschränkte Haftung
  • Kapitalanforderungen

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Rechtsgrundlage

GmbHG

Die GmbH ist eine der häufigsten Unternehmensformen in Deutschland.


Merkmale

  • eigene juristische Person
  • Gesellschafter besitzen Geschäftsanteile
  • Geschäftsführung leitet das Unternehmen

Haftung

Grundsätzlich haftet:

  • die GmbH mit Gesellschaftsvermögen

Nicht automatisch:

  • Privatvermögen der Gesellschafter

Organe

Gesellschafterversammlung

Geschäftsführung

Bei größeren GmbHs können zusätzliche Kontrollstrukturen bestehen.


Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – UG

Die UG ist eine Variante der GmbH.

Merkmale:

  • geringeres Startkapital möglich
  • Haftungsbeschränkung
  • Rücklagenbildung vorgeschrieben

Ziel:

Erleichterung der Unternehmensgründung.


Aktiengesellschaft (AG)

Rechtsgrundlage

AktG

Die AG eignet sich besonders für größere Unternehmen.


Merkmale

  • Grundkapital
  • Aktien
  • Aktionäre als Eigentümer

Organe

Hauptversammlung

Aufsichtsrat

Vorstand


Mitbestimmung in der AG

Bei größeren Unternehmen können Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat vertreten sein.

Grundlagen:

  • Mitbestimmungsgesetz
  • Drittelbeteiligungsgesetz

Siehe:

Mitbestimmung


Europäische Gesellschaft (SE)

Die:

EU Gesellschaft (SE)

ist eine europäische Kapitalgesellschaft.

Ziele:

  • grenzüberschreitende Unternehmensorganisation
  • europäische Unternehmensstruktur

Besonderheit:

  • Regelung der Arbeitnehmerbeteiligung

Genossenschaft (eG)

Rechtsgrundlage

GenG

Eine Genossenschaft dient der Förderung ihrer Mitglieder.

Beispiele:

  • Wohnungsgenossenschaften
  • Energiegenossenschaften
  • Kreditgenossenschaften

Grundprinzip:

Mitglieder

gemeinsamer Zweck

gegenseitige Förderung


Unternehmensformen und Haftung

|Unternehmensform|Haftung|

|-|-|

|Einzelunternehmen|persönlich und unbeschränkt|

|GbR|persönlich|

|OHG|persönlich und unbeschränkt|

|KG|abhängig von Rolle|

|GmbH|beschränkt auf Gesellschaftsvermögen|

|UG|beschränkt|

|AG|beschränkt|

|SE|beschränkt|

|eG|grundsätzlich über Genossenschaft|


Unternehmensformen und Führung

|Form|Führung|

|-|-|

|Einzelunternehmen|Inhaber|

|GbR|Gesellschafter|

|OHG|Gesellschafter|

|GmbH|Geschäftsführung|

|AG|Vorstand|

|SE|Vorstand oder Verwaltungsrat|


Unternehmensformen und Beschäftigte

Die Rechtsform beeinflusst auch die Arbeitnehmervertretung.

Relevant:

  • Betriebsrat
  • Aufsichtsrat
  • Mitbestimmung
  • Konzernstrukturen

Siehe:

Betriebsrat

und

Mitbestimmung


Unternehmensformen und Betriebsrat

Unabhängig von der Rechtsform können Beschäftigte grundsätzlich einen Betriebsrat wählen, wenn die Voraussetzungen des BetrVG erfüllt sind.

Der Betriebsrat vertritt die Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber.


Unternehmensformen und Konzernstrukturen

Viele größere Unternehmen bestehen aus mehreren Gesellschaften.

Beispiel:

Muttergesellschaft

Tochtergesellschaft GmbH

Betriebe

Dadurch entstehen Fragen zu:

  • Zuständigkeiten
  • Mitbestimmung
  • Unternehmensentscheidungen

Siehe:

Konzern


Auswahl einer Unternehmensform

Bei der Wahl spielen Faktoren eine Rolle:

Haftung

Wie groß ist das persönliche Risiko?


Kapitalbedarf

Wie viel Kapital wird benötigt?


Größe des Unternehmens

Kleine Unternehmen benötigen oft andere Strukturen als Konzerne.


Finanzierung

Kann Kapital von außen aufgenommen werden?


Mitbestimmung

Welche Beteiligungsstrukturen entstehen?


Digitalisierung und Unternehmensformen

Digitale Geschäftsmodelle beeinflussen die Wahl der Rechtsform.

Beispiele:

  • Start-ups häufig als GmbH oder UG
  • internationale Unternehmen häufig als AG oder SE
  • Plattformunternehmen mit komplexen Konzernstrukturen

Typische Fehler

  • Haftungsrisiken unterschätzen
  • Unternehmensform nur nach Gründungskosten auswählen
  • Mitbestimmungsfolgen nicht beachten
  • Konzernstrukturen nicht berücksichtigen

Praxisbeispiel

Ein wachsendes Unternehmen möchte international expandieren.

Mögliche Überlegung:

1. Einzelunternehmen reicht nicht mehr aus

2. Umwandlung in GmbH

3. spätere Beteiligung von Investoren

4. mögliche Umwandlung in AG oder SE

Die Unternehmensform entwickelt sich mit dem Unternehmen.


Verhältnis zu anderen Themen

|Thema|Zusammenhang|

|-|-|

|Gesellschaftsrecht|Rechtlicher Rahmen der Unternehmensformen|

|GmbH|Häufigste Kapitalgesellschaft|

|Aktiengesellschaft|Kapitalgesellschaft für größere Unternehmen|

|EU Gesellschaft (SE)|Europäische Unternehmensform|

|Konzern|Zusammenschluss mehrerer Gesellschaften|

|Mitbestimmung|Arbeitnehmerbeteiligung|

|Betriebsrat|Interessenvertretung im Betrieb|

|Corporate Governance|Unternehmensführung und Kontrolle|


Merksatz

Die Unternehmensform bestimmt den rechtlichen Aufbau eines Unternehmens und beeinflusst Haftung, Führung, Finanzierung und Mitbestimmung.

Bezug zu Knoten


Praxisrelevanz

Unternehmensformen sind ein Grundwissen für das Verständnis moderner Wirtschaft und Arbeitswelt.

Für AELS besonders relevant:

  • Aufbau von Unternehmen verstehen
  • Auswirkungen auf Beschäftigte erkennen
  • Zusammenhang zwischen Eigentum, Führung und Mitbestimmung verstehen
  • Konzernstrukturen einordnen
  • Verbindung von Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht herstellen

Im Kontext von AELS verbindet das Thema Unternehmensformen Wirtschaft, Gesellschaftsrecht, Unternehmensorganisation, Mitbestimmung und Arbeitswelt.

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Keine Rechtsberatung

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