Unternehmensformen
Kurzbeschreibung
Unternehmensformen beschreiben die rechtliche Organisation eines Unternehmens.
Sie bestimmen insbesondere:
- Haftung
- Eigentumsverhältnisse
- Kapitalanforderungen
- Geschäftsführung
- Gewinnverteilung
- Mitbestimmungsstrukturen
- steuerliche Rahmenbedingungen
Grundgedanke:
Die Wahl der Unternehmensform legt fest, wie ein Unternehmen rechtlich aufgebaut ist und welche Rechte und Pflichten Eigentümer, Geschäftsführung und Beschäftigte haben.
Bedeutung der Unternehmensform
Die Unternehmensform beeinflusst viele Bereiche eines Unternehmens.
Dazu gehören:
- Gründung
- Finanzierung
- Risiko
- Leitung
- Kontrolle
- Wachstumsmöglichkeiten
Beispiel:
Ein Einzelunternehmen trägt ein anderes Haftungsrisiko als eine GmbH oder Aktiengesellschaft.
Einteilung der Unternehmensformen
Grundsätzlich wird unterschieden zwischen:
Unternehmensformen
↓
Einzelunternehmen
↓
Personengesellschaften
↓
Kapitalgesellschaften
↓
Sonderformen
Einzelunternehmen
Merkmale
Ein Einzelunternehmen gehört einer einzelnen Person.
Merkmale:
- einfache Gründung
- eine Eigentümerperson
- volle Entscheidungsfreiheit
- persönliche Haftung
Haftung
Die Inhaberin oder der Inhaber haftet grundsätzlich:
- mit Geschäftsvermögen
- mit Privatvermögen
Beispiele
- Handwerksbetrieb
- kleine Handelsunternehmen
- selbstständige Tätigkeiten
Personengesellschaften
Bei Personengesellschaften steht die persönliche Beteiligung der Gesellschafter im Mittelpunkt.
Typisch:
- persönliche Mitarbeit
- gegenseitiges Vertrauen
- gemeinsame Verantwortung
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Rechtsgrundlage
BGB
Merkmale
- Zusammenschluss mehrerer Personen
- gemeinsamer Zweck
- einfache Gründung
Beispiele:
- gemeinsame Projekte
- kleinere Unternehmen
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Rechtsgrundlage
HGB
Merkmale:
- Handelsgewerbe
- mehrere Gesellschafter
- persönliche Haftung
Die Gesellschafter haften grundsätzlich:
- persönlich
- unbeschränkt
- gesamtschuldnerisch
Kommanditgesellschaft (KG)
Rechtsgrundlage
HGB
Die KG besteht aus:
Komplementär
- führt die Geschäfte
- haftet unbeschränkt
Kommanditisten
- beteiligen Kapital
- haften beschränkt
GmbH & Co. KG
Eine häufig genutzte Unternehmensform.
Aufbau:
GmbH
↓
Komplementär der KG
Vorteil:
- Haftungsbegrenzung
- flexible Gestaltung
Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften sind rechtlich selbstständige Unternehmen.
Das Kapital steht stärker im Vordergrund als die persönliche Beteiligung.
Typische Merkmale:
- eigene Rechtspersönlichkeit
- beschränkte Haftung
- Kapitalanforderungen
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Rechtsgrundlage
GmbHG
Die GmbH ist eine der häufigsten Unternehmensformen in Deutschland.
Merkmale
- eigene juristische Person
- Gesellschafter besitzen Geschäftsanteile
- Geschäftsführung leitet das Unternehmen
Haftung
Grundsätzlich haftet:
- die GmbH mit Gesellschaftsvermögen
Nicht automatisch:
- Privatvermögen der Gesellschafter
Organe
Gesellschafterversammlung
↓
Geschäftsführung
Bei größeren GmbHs können zusätzliche Kontrollstrukturen bestehen.
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – UG
Die UG ist eine Variante der GmbH.
Merkmale:
- geringeres Startkapital möglich
- Haftungsbeschränkung
- Rücklagenbildung vorgeschrieben
Ziel:
Erleichterung der Unternehmensgründung.
Aktiengesellschaft (AG)
Rechtsgrundlage
AktG
Die AG eignet sich besonders für größere Unternehmen.
Merkmale
- Grundkapital
- Aktien
- Aktionäre als Eigentümer
Organe
Hauptversammlung
↓
Aufsichtsrat
↓
Vorstand
Mitbestimmung in der AG
Bei größeren Unternehmen können Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat vertreten sein.
Grundlagen:
- Mitbestimmungsgesetz
- Drittelbeteiligungsgesetz
Siehe:
Europäische Gesellschaft (SE)
Die:
ist eine europäische Kapitalgesellschaft.
Ziele:
- grenzüberschreitende Unternehmensorganisation
- europäische Unternehmensstruktur
Besonderheit:
- Regelung der Arbeitnehmerbeteiligung
Genossenschaft (eG)
Rechtsgrundlage
GenG
Eine Genossenschaft dient der Förderung ihrer Mitglieder.
Beispiele:
- Wohnungsgenossenschaften
- Energiegenossenschaften
- Kreditgenossenschaften
Grundprinzip:
Mitglieder
↓
gemeinsamer Zweck
↓
gegenseitige Förderung
Unternehmensformen und Haftung
|Unternehmensform|Haftung|
|-|-|
|Einzelunternehmen|persönlich und unbeschränkt|
|GbR|persönlich|
|OHG|persönlich und unbeschränkt|
|KG|abhängig von Rolle|
|GmbH|beschränkt auf Gesellschaftsvermögen|
|UG|beschränkt|
|AG|beschränkt|
|SE|beschränkt|
|eG|grundsätzlich über Genossenschaft|
Unternehmensformen und Führung
|Form|Führung|
|-|-|
|Einzelunternehmen|Inhaber|
|GbR|Gesellschafter|
|OHG|Gesellschafter|
|GmbH|Geschäftsführung|
|AG|Vorstand|
|SE|Vorstand oder Verwaltungsrat|
Unternehmensformen und Beschäftigte
Die Rechtsform beeinflusst auch die Arbeitnehmervertretung.
Relevant:
- Betriebsrat
- Aufsichtsrat
- Mitbestimmung
- Konzernstrukturen
Siehe:
und
Unternehmensformen und Betriebsrat
Unabhängig von der Rechtsform können Beschäftigte grundsätzlich einen Betriebsrat wählen, wenn die Voraussetzungen des BetrVG erfüllt sind.
Der Betriebsrat vertritt die Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber.
Unternehmensformen und Konzernstrukturen
Viele größere Unternehmen bestehen aus mehreren Gesellschaften.
Beispiel:
Muttergesellschaft
↓
Tochtergesellschaft GmbH
↓
Betriebe
Dadurch entstehen Fragen zu:
- Zuständigkeiten
- Mitbestimmung
- Unternehmensentscheidungen
Siehe:
Auswahl einer Unternehmensform
Bei der Wahl spielen Faktoren eine Rolle:
Haftung
Wie groß ist das persönliche Risiko?
Kapitalbedarf
Wie viel Kapital wird benötigt?
Größe des Unternehmens
Kleine Unternehmen benötigen oft andere Strukturen als Konzerne.
Finanzierung
Kann Kapital von außen aufgenommen werden?
Mitbestimmung
Welche Beteiligungsstrukturen entstehen?
Digitalisierung und Unternehmensformen
Digitale Geschäftsmodelle beeinflussen die Wahl der Rechtsform.
Beispiele:
- Start-ups häufig als GmbH oder UG
- internationale Unternehmen häufig als AG oder SE
- Plattformunternehmen mit komplexen Konzernstrukturen
Typische Fehler
- Haftungsrisiken unterschätzen
- Unternehmensform nur nach Gründungskosten auswählen
- Mitbestimmungsfolgen nicht beachten
- Konzernstrukturen nicht berücksichtigen
Praxisbeispiel
Ein wachsendes Unternehmen möchte international expandieren.
Mögliche Überlegung:
1. Einzelunternehmen reicht nicht mehr aus
2. Umwandlung in GmbH
3. spätere Beteiligung von Investoren
4. mögliche Umwandlung in AG oder SE
Die Unternehmensform entwickelt sich mit dem Unternehmen.
Verhältnis zu anderen Themen
|Thema|Zusammenhang|
|-|-|
|Gesellschaftsrecht|Rechtlicher Rahmen der Unternehmensformen|
|GmbH|Häufigste Kapitalgesellschaft|
|Aktiengesellschaft|Kapitalgesellschaft für größere Unternehmen|
|EU Gesellschaft (SE)|Europäische Unternehmensform|
|Konzern|Zusammenschluss mehrerer Gesellschaften|
|Mitbestimmung|Arbeitnehmerbeteiligung|
|Betriebsrat|Interessenvertretung im Betrieb|
|Corporate Governance|Unternehmensführung und Kontrolle|
Merksatz
Die Unternehmensform bestimmt den rechtlichen Aufbau eines Unternehmens und beeinflusst Haftung, Führung, Finanzierung und Mitbestimmung.
Bezug zu Knoten
- Gesellschaftsrecht
- GmbH
- Aktiengesellschaft
- EU Gesellschaft (SE)
- Konzern
- Mitbestimmung
- Betriebsrat
- Corporate Governance
- Unternehmensführung
- Wirtschaft
Praxisrelevanz
Unternehmensformen sind ein Grundwissen für das Verständnis moderner Wirtschaft und Arbeitswelt.
Für AELS besonders relevant:
- Aufbau von Unternehmen verstehen
- Auswirkungen auf Beschäftigte erkennen
- Zusammenhang zwischen Eigentum, Führung und Mitbestimmung verstehen
- Konzernstrukturen einordnen
- Verbindung von Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht herstellen
Im Kontext von AELS verbindet das Thema Unternehmensformen Wirtschaft, Gesellschaftsrecht, Unternehmensorganisation, Mitbestimmung und Arbeitswelt.
