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Soziale Sicherheit


Kurzbeschreibung

Soziale Sicherheit bezeichnet das System staatlicher Maßnahmen und Institutionen, das Menschen vor typischen Lebensrisiken schützt und ein existenzsicherndes Einkommen sowie Zugang zu sozialen Leistungen gewährleistet.

Typische Risiken sind Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alter, Pflegebedürftigkeit und Erwerbsminderung.


1. Rechtsgrundlagen

Deutschland

  • Grundgesetz (Sozialstaatsprinzip, Art. 20 GG)
  • Sozialgesetzbuch (SGB I–XII)
  • Einzelne Sozialversicherungszweige:
  • SGB III (Arbeitsförderung)
  • SGB V (Krankenversicherung)
  • SGB VI (Rentenversicherung)
  • SGB VII (Unfallversicherung)
  • SGB XI (Pflegeversicherung)

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2. Europäische Union

  • EU-Sozialrecht (Koordinierung der Systeme)
  • Art. 151–161 AEUV
  • EU-Grundrechtecharta

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3. Ziele sozialer Sicherheit

  • Schutz vor existenziellen Risiken
  • Sicherung eines Mindestlebensstandards
  • soziale Gerechtigkeit
  • Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
  • Stabilisierung der Gesellschaft

4. Private Vorsorge

  • freiwillige Ergänzung
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