Schwerbehindertenrecht
Kurzbeschreibung
Das Schwerbehindertenrecht regelt den besonderen rechtlichen Schutz sowie die Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung am Arbeitsleben und in der Gesellschaft.
Ziel ist die gleichberechtigte Integration und der Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile.
Systematischer Kontext
Das Schwerbehindertenrecht ist Teil des Sozialrechts und steht im Schnittfeld von Arbeitsrecht, Gleichstellungsrecht, Gesundheitsschutz und EU-Antidiskriminierungsrecht.
Verknüpfungen:
- Sozialrecht
- Wissensbereiche/Soziales/Gleichbehandlung
- Wissensbereiche/Gesundheit/Barrierefreiheit
- Rehabilitation
- Arbeitsbedingungen EU
Ziel des Schwerbehindertenrechts
Das Schwerbehindertenrecht verfolgt:
- gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben
- Schutz vor Benachteiligung
- Ausgleich von Nachteilen
- Förderung beruflicher Integration
- Sicherung der Erwerbsfähigkeit
Rechtsgrundlage
- Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)
- Grundgesetz Art. 3 Abs. 3 GG (Diskriminierungsverbot)
- EU-Gleichbehandlungsrichtlinien
Verknüpfung:
Definition Schwerbehinderung
- Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50
- Feststellung durch zuständige Behörden
Zentrale Rechte schwerbehinderter Menschen
1. Kündigungsschutz
- Kündigung nur mit Zustimmung des Integrationsamts
- besonderer Schutz vor Benachteiligung
2. Zusatzurlaub
- zusätzlicher bezahlter Urlaub (in der Regel 5 Tage pro Jahr)
3. Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung
- Anpassung des Arbeitsplatzes
- technische Hilfen
- barrierefreie Gestaltung
Verknüpfung:
4. Nachteilsausgleich
- steuerliche Vorteile
- Unterstützungsleistungen
- finanzielle Hilfen
Pflichten des Arbeitgebers
Arbeitgeber müssen:
- Beschäftigungsmöglichkeiten prüfen
- Arbeitsplätze anpassen
- Schwerbehindertenvertretung beteiligen
- Diskriminierung vermeiden
Verknüpfung:
Schwerbehindertenvertretung
- Interessenvertretung schwerbehinderter Beschäftigter
- Wahl im Betrieb ab bestimmter Anzahl betroffener Personen
- Beteiligung bei Personalmaßnahmen
Integration in den Betrieb
Schwerbehindertenrecht unterstützt:
- berufliche Eingliederung
- Arbeitsplatzanpassung
- langfristige Beschäftigung
- Teilhabe an Weiterbildung
Verknüpfung:
Rolle der Behörden
- Integrationsämter
- Agentur für Arbeit
- Rentenversicherung
- Unfallversicherung
Verknüpfung:
EU-Bezug
- EU-Antidiskriminierungsrecht
- Gleichbehandlungsrichtlinien
- UN-Behindertenrechtskonvention (indirekt maßgeblich)
Verknüpfung:
Bedeutung für Unternehmen
- Pflicht zur inklusiven Personalpolitik
- Anpassung von Arbeitsplätzen
- rechtliche Risiken bei Diskriminierung
- Förderung von Vielfalt und CSR-Zielen
Verknüpfung:
Verbindung zur Gesetzespyramide
1. EU-Antidiskriminierungsrecht
2. SGB IX
3. Grundgesetz (Art. 3 GG)
4. Integrations- und Arbeitsschutzvorschriften
5. betriebliche Vereinbarungen