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Personaldienstleister


Kurzbeschreibung

Personaldienstleister sind Unternehmen, die Arbeitskräfte an andere Unternehmen vermitteln oder verleihen. Sie übernehmen dabei Aufgaben der Rekrutierung, Auswahl und teilweise auch der Personalverwaltung.

Typische Formen sind Zeitarbeit, Personalvermittlung und Outsourcing von HR-Dienstleistungen.


1. Rechtsgrundlagen

Deutschland

  • Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Sozialversicherungsrecht (SGB III u. a.)
  • Tarifverträge der Zeitarbeitsbranche

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EU-Ebene

  • EU-Richtlinie über Leiharbeit (2008/104/EG)
  • Grundsatz der Gleichbehandlung („Equal Treatment“)

Verknüpfung:


2. Arten von Personaldienstleistungen

1. Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit)

  • Arbeitnehmer sind beim Personaldienstleister angestellt
  • Einsatz im Kundenunternehmen
  • Weisungsrecht liegt beim Entleiher

2. Personalvermittlung

  • Vermittlung von Bewerbern in feste Arbeitsverhältnisse
  • kein eigenes Arbeitsverhältnis zum Dienstleister

3. HR-Outsourcing

  • Auslagerung von Personalprozessen
  • z. B. Payroll, Recruiting oder Administration

3. Grundprinzip der Arbeitnehmerüberlassung

  • Weisungsrecht beim Einsatzbetrieb

4. Equal-Pay-Prinzip

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