Massenentlassung
Kurzbeschreibung
Eine Massenentlassung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine größere Anzahl von Arbeitsverhältnissen aus betriebsbedingten Gründen kündigt.
Sie unterliegt in Deutschland und der EU besonderen Anzeige-, Konsultations- und Schutzpflichten.
Systematischer Kontext
Massenentlassungen liegen im Schnittfeld von Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht, EU-Arbeitsrecht, Sozialrecht und Unternehmensrestrukturierung.
Verknüpfungen:
- Wissensbereiche/Arbeitsrecht/Kündigungsschutz
- Wissensbereiche/Wirtschaft/Interessenausgleich
- Wissensbereiche/Betriebsrat/Sozialplan
- Arbeitsmarkt
- EU-Gesetzgebung
1. Rechtsgrundlagen
Deutschland
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Arbeitsrechtliche Verfahrensregeln
EU-Recht
- Massenentlassungsrichtlinie 98/59/EG
- Mindeststandards für Konsultation von Arbeitnehmervertretern
Verknüpfung:
2. Wann liegt eine Massenentlassung vor?
Eine Massenentlassung wird ausgelöst, wenn innerhalb von 30 Kalendertagen eine bestimmte Anzahl von Kündigungen ausgesprochen wird (abhängig von Betriebsgröße).
Beispielhafte Schwellen:
- 21–59 Beschäftigte: ab 6 Kündigungen
- 60–499 Beschäftigte: ab 10% oder mindestens 26
- ab 500 Beschäftigte: mindestens 30 Kündigungen
3. Pflichten des Arbeitgebers
1. Anzeige bei der Arbeitsagentur
- Pflicht zur Meldung vor Ausspruch der Kündigungen
- Informationen über Gründe, Anzahl und Zeitraum
2. Konsultation des Betriebsrats
- rechtzeitige Unterrichtung
- Beratung über Vermeidung oder Einschränkung der Entlassungen
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3. Sozialplanverhandlungen
- Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile
- Abfindungen und Unterstützungsleistungen
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