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Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)


Kurzbeschreibung

Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) ist eine deutsche Arbeitsschutzverordnung, die den Schutz von Beschäftigten vor gesundheitsschädlichem Lärm und mechanischen Vibrationen am Arbeitsplatz regelt.

Sie konkretisiert europäische Vorgaben und verpflichtet Arbeitgeber zu Prävention, Messung und Schutzmaßnahmen.


Systematischer Kontext

Die Verordnung liegt im Schnittfeld von Arbeitsschutzrecht, EU-Recht, Gesundheitsschutz und technischer Normierung.

Verknüpfungen:


1. Rechtsgrundlage

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Umsetzung der EU-Arbeitsschutzrichtlinie 2003/10/EG (Lärm)
  • Umsetzung der EU-Richtlinie 2002/44/EG (Vibrationen)

2. Ziel der Verordnung

  • Schutz der Beschäftigten vor Gehörschäden
  • Vermeidung von gesundheitlichen Schäden durch Vibrationen
  • Reduzierung von arbeitsbedingten Langzeiterkrankungen
  • Verpflichtung zu präventivem Arbeitsschutz

3. Anwendungsbereich

Gilt für alle Tätigkeiten mit:

  • erheblicher Lärmbelastung
  • Maschinen mit Vibrationseinwirkung
  • industriellen, gewerblichen und handwerklichen Arbeitsplätzen
  • Baustellen und Produktionsbereichen

4. Lärmgrenzwerte

Auslösewerte

  • untere Auslösewerte: erste Schutzmaßnahmen erforderlich
  • obere Auslösewerte: verpflichtende Schutzmaßnahmen

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5. Vibrationsarten

1. Hand-Arm-Vibrationen

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2. Ganzkörper-Vibrationen

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