KStG (Körperschaftsteuergesetz)
Kurzbeschreibung
Das Körperschaftsteuergesetz (KStG) regelt die Besteuerung von Körperschaften, insbesondere Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG, in Deutschland.
Es bestimmt, wie Gewinne von juristischen Personen steuerlich erfasst und besteuert werden.
Systematischer Kontext
Das KStG liegt im Schnittfeld von Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Unternehmensrecht und EU-Binnenmarktrecht.
Verknüpfungen:
1. Anwendungsbereich
Steuerpflichtige Körperschaften
- GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
- AG (Aktiengesellschaft)
- Genossenschaften
- Vereine (unter bestimmten Voraussetzungen)
- Stiftungen (teilweise steuerpflichtig)
Steuerpflicht
- unbeschränkte Steuerpflicht: Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland
- beschränkte Steuerpflicht: inländische Einkünfte ausländischer Körperschaften
2. Steuergegenstand
KStG (Körperschaftsteuergesetz)
Kurzbeschreibung
Das Körperschaftsteuergesetz (KStG) regelt die Besteuerung von Körperschaften, insbesondere Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG, in Deutschland.
Es bestimmt, wie Gewinne von juristischen Personen steuerlich erfasst und besteuert werden.
Systematischer Kontext
Das KStG liegt im Schnittfeld von Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Unternehmensrecht und EU-Binnenmarktrecht.
Verknüpfungen:
1. Anwendungsbereich
Steuerpflichtige Körperschaften
- GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
- AG (Aktiengesellschaft)
- Genossenschaften
- Vereine (unter bestimmten Voraussetzungen)
- Stiftungen (teilweise steuerpflichtig)
Steuerpflicht
- unbeschränkte Steuerpflicht: Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland
- beschränkte Steuerpflicht: inländische Einkünfte ausländischer Körperschaften
