KStG
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174 Wörter 1 Min. Lesezeit 15 Stichworte 32 Verknüpfungen
KStG

KStG (Körperschaftsteuergesetz)


Kurzbeschreibung

Das Körperschaftsteuergesetz (KStG) regelt die Besteuerung von Körperschaften, insbesondere Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG, in Deutschland.

Es bestimmt, wie Gewinne von juristischen Personen steuerlich erfasst und besteuert werden.


Systematischer Kontext

Das KStG liegt im Schnittfeld von Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Unternehmensrecht und EU-Binnenmarktrecht.

Verknüpfungen:


1. Anwendungsbereich

Steuerpflichtige Körperschaften

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  • AG (Aktiengesellschaft)
  • Genossenschaften
  • Vereine (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Stiftungen (teilweise steuerpflichtig)

Steuerpflicht

  • unbeschränkte Steuerpflicht: Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland
  • beschränkte Steuerpflicht: inländische Einkünfte ausländischer Körperschaften

2. Steuergegenstand

KStG (Körperschaftsteuergesetz)


Kurzbeschreibung

Das Körperschaftsteuergesetz (KStG) regelt die Besteuerung von Körperschaften, insbesondere Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG, in Deutschland.

Es bestimmt, wie Gewinne von juristischen Personen steuerlich erfasst und besteuert werden.


Systematischer Kontext

Das KStG liegt im Schnittfeld von Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Unternehmensrecht und EU-Binnenmarktrecht.

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1. Anwendungsbereich

Steuerpflichtige Körperschaften

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  • AG (Aktiengesellschaft)
  • Genossenschaften
  • Vereine (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Stiftungen (teilweise steuerpflichtig)

Steuerpflicht

  • unbeschränkte Steuerpflicht: Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland
  • beschränkte Steuerpflicht: inländische Einkünfte ausländischer Körperschaften

2. Steuergegenstand

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