Kündigung
Definition
Kündigung ist ein zentraler Begriff im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht.
Bedeutung
Der Begriff besitzt Relevanz für:
- Betriebsratsarbeit
- Arbeitsrecht
- Mitbestimmung
- Tarifrecht
Kündigungsarten im deutschen Arbeitsrecht
1. Ordentliche Kündigung (fristgerechte Kündigung)
- Standardform der Kündigung im Arbeitsrecht
- Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen (§ 622 BGB)
- Bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) ist eine soziale Rechtfertigung erforderlich
Kündigungsgründe:
- personenbedingt
- z. B. langfristige Krankheit, fehlende Eignung
- verhaltensbedingt
- z. B. wiederholte Pflichtverletzungen, Abmahnungen
- betriebsbedingt
- z. B. Stellenabbau, Umstrukturierung, Betriebsschließung
2. Außerordentliche Kündigung (fristlose Kündigung)
- Sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- § 626 BGB
- Nur bei wichtigem Grund zulässig
- Ausspruch innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes
Beispiele:
- Diebstahl
- Arbeitszeitbetrug
- schwere Beleidigung
- massive Pflichtverletzung
3. Änderungskündigung
- Kombination aus Kündigung + Angebot eines neuen Vertrags
- Arbeitgeber kündigt und bietet gleichzeitig Weiterbeschäftigung zu geänderten Bedingungen an
Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers:
- Annahme
- Annahme unter Vorbehalt (§ 2 KSchG)
- Ablehnung
4. Eigenkündigung (Arbeitnehmerkündigung)
- Kündigung durch den Arbeitnehmer
- grundsätzlich ordentlich
- keine Begründung erforderlich
- Einhaltung der Kündigungsfristen (§ 622 BGB)
5. Verdachtskündigung
- Kündigung basiert auf dringendem Verdacht, nicht auf bewiesener Pflichtverletzung
- Anforderungen:
- hohe Verdachtsdichte
- Anhörung des Arbeitnehmers zwingend erforderlich
- besonders strenge arbeitsgerichtliche Kontrolle
6. Druckkündigung
- Kündigung erfolgt aufgrund von Druck durch Dritte (z. B. Belegschaft, Kunden)
- nur zulässig, wenn Arbeitgeber keine zumutbare Alternative hat
- hohe rechtliche Anforderungen
7. Massenentlassungen (Sonderfall)
- viele Kündigungen innerhalb kurzer Zeit
- § 17 KSchG: Anzeigepflicht bei der Agentur für Arbeit
- typischerweise bei:
- Restrukturierungen
- Betriebsschließungen
8. Wichtige formale Anforderungen
- Schriftform zwingend (§ 623 BGB)
- Unterschrift erforderlich
- Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer entscheidend
- Kündigungsschutzklage möglich (Frist: 3 Wochen)
Kurzsystematik
Arbeitgeberkündigungen:
- ordentlich (personen-, verhaltens-, betriebsbedingt)
- außerordentlich
- Änderungskündigung
- Verdachtskündigung
- Druckkündigung
Arbeitnehmerkündigung:
- ordentlich
- außerordentlich (nur mit wichtigem Grund)