Erfindervergütung
Kurzbeschreibung
Erfindervergütung ist die gesetzlich geregelte finanzielle Beteiligung eines Arbeitnehmererfinders an einer von ihm im Rahmen des Arbeitsverhältnisses gemachten Erfindung, die vom Arbeitgeber in Anspruch genommen und verwertet wird.
Sie soll den wirtschaftlichen Wert von Arbeitnehmererfindungen angemessen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufteilen.
Systematischer Kontext
Die Erfindervergütung liegt im Schnittfeld von Arbeitsrecht, Patentrecht, gewerblichem Rechtsschutz und Vertragsrecht.
Verknüpfungen:
- Arbeitsverhältnis
- Gesetze/Patentrecht
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Compliance
- Wissensbereiche/Arbeitsrecht/Entgelt
Rechtsgrundlage
Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbnErfG)
- zentrale gesetzliche Grundlage in Deutschland
- regelt Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Erfindungen
Grundprinzip
Der Arbeitgeber darf eine Diensterfindung nutzen, muss dafür aber eine angemessene Vergütung an den Arbeitnehmer zahlen.
Arten von Erfindungen
1. Diensterfindung
- während der Arbeitszeit oder im Aufgabenbereich entstanden
- muss dem Arbeitgeber gemeldet werden
- kann vom Arbeitgeber in Anspruch genommen werden
2. Freie Erfindung
- außerhalb des Arbeitsverhältnisses entstanden
- gehört grundsätzlich dem Arbeitnehmer
- ggf. Mitteilungspflicht gegenüber Arbeitgeber
Ablauf bei Diensterfindungen
1. Erfindungsmeldung
- Arbeitnehmer muss Erfindung schriftlich melden
- Beschreibung der technischen Lösung
2. Inanspruchnahme durch Arbeitgeber
- Arbeitgeber entscheidet über Nutzung
- übernimmt Rechte an der Erfindung
3. Berechnung der Vergütung
Die Höhe hängt ab von:
- wirtschaftlichem Wert der Erfindung
- Anteil des Arbeitnehmers an der Entwicklung
- Stellung im Unternehmen
Berechnung der Erfindervergütung
Typische Faktoren:
- Umsatz oder Gewinn aus der Erfindung
- Nutzungsdauer
- Lizenzanalogie (fiktive Lizenzgebühr)
Bedeutung für Arbeitnehmer
- Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg
- Anerkennung von Innovationsleistung
- zusätzliche Einkommensquelle
Verknüpfung:
Bedeutung für Arbeitgeber
- Zugang zu Innovationen aus eigener Belegschaft
- Rechtssicherheit bei Nutzung von Erfindungen
- Pflicht zur Vergütungszahlung
Verknüpfung:
Konflikte und Streitfälle
Typische Probleme:
- Höhe der Vergütung
- Zuordnung als Diensterfindung oder freie Erfindung
- fehlende oder verspätete Meldung
Lösung:
- Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungen
- Arbeitsgerichte
Schutzrechte
Erfindungen können geschützt werden durch:
- Patente
- Gebrauchsmuster
Verknüpfung:
EU-Bezug
- keine einheitliche EU-Regelung zur Arbeitnehmererfindung
- indirekte Relevanz über Binnenmarkt und IP-Recht
- Schutz geistigen Eigentums als EU-Grundprinzip
Verknüpfung:
Verbindung zur Gesetzespyramide
1. nationales Recht (ArbnErfG)
2. Patentrechtliche Vorschriften
3. Arbeitsvertragliche Regelungen
4. betriebliche Vereinbarungen
5. konkrete Vergütungsberechnung im Unternehmen