Bundesagentur für Arbeit (BA)
Kurzbeschreibung
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, die zentrale Aufgaben der Arbeitsmarktverwaltung in Deutschland wahrnimmt.
Sie ist insbesondere zuständig für Arbeitsvermittlung, Arbeitsförderung und die Zahlung von Leistungen bei Arbeitslosigkeit.
Systematischer Kontext
Die Bundesagentur für Arbeit liegt im Schnittfeld von Sozialrecht, Arbeitsmarktpolitik, Sozialstaat und Verwaltungsrecht.
Verknüpfungen:
Rechtsgrundlage
- Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)
- Organisationsrecht der Bundesagentur (SGB III, SGB I)
Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit
1. Arbeitsvermittlung
- Vermittlung von Arbeitsuchenden in Beschäftigung
- Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
- Jobbörse und Stellenvermittlung
2. Arbeitsförderung
- Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung
- Umschulungen und Qualifizierungen
- Förderprogramme zur Integration in den Arbeitsmarkt
Verknüpfung:
3. Leistungen bei Arbeitslosigkeit
- Arbeitslosengeld I
- Unterstützung bei der Jobsuche
- Beratung und Betreuung
4. Berufsberatung
- Beratung von Jugendlichen und Erwachsenen
- Unterstützung bei Berufswahl und Ausbildung
- Kooperation mit Schulen und Berufsschulen
Verknüpfung:
5. Arbeitgeberdienst
- Unterstützung von Unternehmen bei Personalbedarf
- Vermittlung von Fachkräften
- Beratung zu Fördermöglichkeiten
Aufbau und Organisation
- bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts
- Selbstverwaltung durch Arbeitgeber, Arbeitnehmer und öffentliche Vertreter
- Hauptsitz in Nürnberg
- regionale Agenturen für Arbeit in ganz Deutschland
Finanzierung
- Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
- Bundeszuschüsse
- Verwaltungseinnahmen
Verknüpfung:
Bedeutung für Arbeitnehmer
Die BA bietet:
- finanzielle Absicherung bei Arbeitslosigkeit
- Unterstützung bei Jobsuche
- Qualifizierungsangebote
- Berufsberatung
Bedeutung für Arbeitgeber
Für Unternehmen ist die BA relevant für:
- Rekrutierung von Arbeitskräften
- Förderprogramme
- Beratung bei Personalabbau oder Umstrukturierung
Rolle im Sozialstaat
Die BA ist ein zentrales Instrument des deutschen Sozialstaats:
- Stabilisierung des Arbeitsmarkts
- Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit
- Förderung der Beschäftigung
Verknüpfung:
EU-Bezug
- Europäische Beschäftigungsstrategie
- Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der EU
- Koordination der Arbeitsmarktpolitik
Verknüpfung:
Verbindung zur Gesetzespyramide
1. EU-Arbeitsmarktpolitik
2. SGB III
3. Verordnungen zur Arbeitsförderung
4. interne Richtlinien der BA
5. konkrete Maßnahmen in Agenturen für Arbeit