Betriebsratsmitglied
Kurzbeschreibung
Ein Betriebsratsmitglied ist eine von den Beschäftigten gewählte Person, die gemeinsam mit anderen Mitgliedern den Betriebsrat bildet und die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb vertritt.
Betriebsratsmitglieder nehmen eine besondere Rolle zwischen Beschäftigten und Arbeitgeber ein.
Grundgedanke:
Betriebsratsmitglieder gestalten die betriebliche Mitbestimmung und vertreten die Interessen der Beschäftigten auf Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes.
Rechtsgrundlage
Die Rechte und Pflichten von Betriebsratsmitgliedern ergeben sich insbesondere aus dem:
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Wichtige Regelungen:
- §2 BetrVG – vertrauensvolle Zusammenarbeit
- §20 BetrVG – Schutz der Wahl
- §25 BetrVG – Ersatzmitglieder
- §26 BetrVG – Vorsitz
- §37 BetrVG – Ehrenamt und Schulungen
- §38 BetrVG – Freistellungen
- §78 BetrVG – Schutz und Benachteiligungsverbot
- §79 BetrVG – Geheimhaltungspflichten
- §103 BetrVG – besonderer Kündigungsschutz
Wahl zum Betriebsratsmitglied
Betriebsratsmitglieder werden von den Beschäftigten des Betriebs gewählt.
Voraussetzungen:
- Wahlberechtigung
- Wählbarkeit
- ordnungsgemäße Betriebsratswahl
Siehe:
Stellung des Betriebsratsmitglieds
Ein Betriebsratsmitglied hat eine besondere Doppelrolle:
Arbeitnehmer
Das Mitglied bleibt weiterhin Beschäftigter des Unternehmens.
Interessenvertreter
Zusätzlich nimmt es Aufgaben der betrieblichen Interessenvertretung wahr.
Diese Aufgaben bestehen nicht im persönlichen Interesse, sondern für die Belegschaft.
Ehrenamtliche Tätigkeit
Die Betriebsratsarbeit erfolgt grundsätzlich:
Ehrenamtlich
Grundlage:
§37 Abs. 1 BetrVG
Das bedeutet:
- keine zusätzliche Vergütung für Betriebsratsarbeit
- keine Benachteiligung wegen der Tätigkeit
Arbeitsbefreiung für Betriebsratsarbeit
Betriebsratsmitglieder müssen ihre Aufgaben während der Arbeitszeit erledigen können.
Grundsatz:
Betriebsratsarbeit hat Vorrang, wenn sie erforderlich ist.
Der Arbeitgeber darf daraus keine Nachteile entstehen lassen.
Erforderlichkeit der Betriebsratsarbeit
Ein Betriebsratsmitglied entscheidet eigenverantwortlich, welche Aufgaben notwendig sind.
Beispiele:
- Teilnahme an Sitzungen
- Gespräche mit Beschäftigten
- Vorbereitung von Beratungen
- Wahrnehmung von Beteiligungsrechten
Freistellung von Betriebsratsmitgliedern
In größeren Betrieben können Betriebsratsmitglieder vollständig von ihrer normalen Arbeit freigestellt werden.
Grundlage:
§38 BetrVG
Die Freistellung dient dazu, die Betriebsratsarbeit ordnungsgemäß durchführen zu können.
Sie ersetzt nicht die Ehrenamtlichkeit.
Aufgaben eines Betriebsratsmitglieds
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
- Wahrnehmung der Interessen der Beschäftigten
- Überwachung der Einhaltung von Gesetzen
- Beratung mit dem Arbeitgeber
- Beteiligung an betrieblichen Entscheidungen
Grundlage:
§80 BetrVG
Beteiligung und Mitbestimmung
Betriebsratsmitglieder wirken bei verschiedenen Themen mit.
Beispiele:
Arbeitszeit
- Schichtsysteme
- Pausenregelungen
- Arbeitszeitgestaltung
Arbeitsplatzgestaltung
- technische Veränderungen
- Arbeitsverfahren
- Belastungen
Personalmaßnahmen
- Einstellungen
- Versetzungen
- Kündigungen
Siehe:
Rechte eines Betriebsratsmitglieds
Informationsrechte
Anspruch auf notwendige Informationen zur Aufgabenerfüllung.
Schulungsanspruch
Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf erforderliche Schulungen.
Grundlage:
§37 Abs. 6 BetrVG
Ziel:
- notwendiges Wissen erwerben
- Aufgaben sachgerecht erfüllen
Schutz vor Benachteiligung
Grundlage:
§78 BetrVG
Betriebsratsmitglieder dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden.
Besonderer Kündigungsschutz
Betriebsratsmitglieder genießen einen besonderen Kündigungsschutz.
Grundlage:
§15 KSchG und §103 BetrVG
Eine Kündigung ist nur unter besonderen Voraussetzungen möglich.
Pflichten eines Betriebsratsmitglieds
Neben Rechten bestehen auch Pflichten.
Teilnahme an Betriebsratsarbeit
Dazu gehören:
- Sitzungen
- Beratungen
- notwendige Vorbereitungen
Gewissenhafte Aufgabenwahrnehmung
Betriebsratsmitglieder müssen:
- sorgfältig arbeiten
- Interessen der Belegschaft berücksichtigen
- gesetzliche Grenzen beachten
Geheimhaltungspflichten
Grundlage:
§79 BetrVG
Bestimmte Informationen müssen vertraulich behandelt werden.
Siehe:
Verhältnis zum Arbeitgeber
Das Betriebsratsmitglied arbeitet nicht gegen den Arbeitgeber, sondern im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben.
Grundlage:
§2 BetrVG
Arbeitgeber und Betriebsrat sollen vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Verhältnis zu Beschäftigten
Betriebsratsmitglieder sind Ansprechpartner für Beschäftigte.
Aufgaben:
- Anliegen aufnehmen
- beraten
- Informationen weitergeben
- Interessen vertreten
Verhältnis zur Gewerkschaft
Viele Betriebsratsmitglieder sind gewerkschaftlich organisiert.
Die Betriebsratsarbeit bleibt jedoch unabhängig.
Unterschied:
|Betriebsrat|Gewerkschaft|
|-|-|
|Betriebliche Interessenvertretung|Überbetriebliche Interessenvertretung|
|Gewählt durch Beschäftigte|Mitgliedschaft|
|Grundlage BetrVG|Grundlage Koalitionsfreiheit|
Siehe:
Betriebsratsmitglied und Konflikte
Konflikte können entstehen bei:
- unterschiedlichen Interessen
- Streit über Mitbestimmung
- Behinderung der Betriebsratsarbeit
Mögliche Wege:
- Beratung
- Einigungsstelle
- Arbeitsgericht
Siehe:
Behinderung der Betriebsratsarbeit
Die Tätigkeit von Betriebsratsmitgliedern darf nicht behindert werden.
Beispiele:
Unzulässig:
- Druckausübung
- Benachteiligung
- Verhinderung notwendiger Aufgaben
Typische Fehler
Betriebsratsmitglieder
- Betriebsratsarbeit mit persönlichen Interessen vermischen
- Vertraulichkeit verletzen
- Rechte nicht kennen
- fehlende Dokumentation
Arbeitgeber
- Betriebsratsarbeit erschweren
- Mitglieder benachteiligen
- notwendige Informationen verweigern
Praxisbeispiel
Ein Betriebsratsmitglied erhält Informationen über eine geplante technische Veränderung.
Vorgehen:
1. Informationen prüfen.
2. Auswirkungen auf Beschäftigte bewerten.
3. Beteiligungsrechte wahrnehmen.
4. Beratung mit Arbeitgeber durchführen.
5. Beschäftigtenvertretung informieren.
Ergebnis:
Die Interessen der Beschäftigten werden in den Veränderungsprozess eingebunden.
Verhältnis zu anderen Themen
|Thema|Zusammenhang|
|-|-|
|Betriebsrat|Organ, in dem das Mitglied tätig ist|
|Betriebsratswahl|Grundlage der Mitgliedschaft|
|Mitbestimmung|Zentrale Aufgabe|
|Beteiligungsrechte|Werkzeuge der Interessenvertretung|
|Schweigepflicht|Pflicht zum vertraulichen Umgang|
|Gewerkschaft|Unterstützung und Interessenvertretung|
|Arbeitnehmerrechte|Schutz der Beschäftigten|
|Arbeitsgerichtsbarkeit|Durchsetzung von Rechten|
|Betriebsversammlung|Kommunikation mit Beschäftigten|
Merksatz
Ein Betriebsratsmitglied ist ein gewählter Vertreter der Beschäftigten, der ihre Interessen schützt und die gesetzlichen Beteiligungsrechte des Betriebsrats wahrnimmt.
Bezug zu Knoten
- Betriebsrat
- Betriebsratswahl
- Mitbestimmung
- Beteiligungsrechte
- Informationsrechte
- Schweigepflicht
- Gewerkschaft
- Arbeitnehmerrechte
- Arbeitsrecht
- Betriebsversammlung
Praxisrelevanz
Betriebsratsmitglieder sind zentrale Akteure der betrieblichen Mitbestimmung.
Für AELS besonders relevant:
- Verständnis der Rolle und Verantwortung eines Betriebsratsmitglieds
- Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes
- sichere Wahrnehmung von Beteiligungsrechten
- Zusammenarbeit mit Beschäftigten und Arbeitgeber
- Verbindung zwischen Recht, Demokratie und Arbeitswelt
Im Kontext von AELS verbindet das Betriebsratsmitglied Betriebsverfassung, Mitbestimmung, Arbeitnehmervertretung und die praktische Gestaltung guter Arbeitsbedingungen.
