Aufstiegs - BAföG
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Aufstiegs - BAföG

Aufstiegs - BAföG

Kurz erklärt

Das Aufstiegs-BAföG ist eine staatliche Förderung für berufliche Aufstiegsfortbildungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Es unterstützt Teilnehmerinnen und Teilnehmer finanziell bei den Kosten ihrer Fortbildung sowie – bei Vollzeitmaßnahmen – unter bestimmten Voraussetzungen auch beim Lebensunterhalt.

Im Gegensatz zum klassischen BAföG richtet sich das Aufstiegs-BAföG nicht an Studierende, sondern an Personen, die sich beruflich weiterqualifizieren möchten, beispielsweise zum Meister, Techniker, Fachwirt, Erzieher oder zu einem vergleichbaren Fortbildungsabschluss. Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, hat grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf die Förderung. :contentReference[oaicite:0]{index=0}


Ziele des Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG verfolgt insbesondere folgende Ziele:

  • Förderung der beruflichen Weiterbildung,
  • Verbesserung der Aufstiegsmöglichkeiten,
  • Sicherung des Fachkräftenachwuchses,
  • Stärkung der beruflichen Bildung,
  • Unterstützung lebenslangen Lernens,
  • Förderung von Existenzgründungen,
  • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft.

Das Förderinstrument soll Menschen dabei unterstützen, sich beruflich weiterzuentwickeln und Führungs- oder Spezialistenaufgaben zu übernehmen. :contentReference[oaicite:1]{index=1}


Wer wird gefördert?

Gefördert werden Personen, die sich auf einen anerkannten beruflichen Aufstiegsabschluss vorbereiten.

Hierzu gehören beispielsweise Fortbildungen zum

  • Meister,
  • Bachelor Professional,
  • Master Professional,
  • Techniker,
  • Fachwirt,
  • Betriebswirt,
  • Erzieher,
  • sowie mehr als 700 vergleichbare Fortbildungsabschlüsse.

Eine Altersgrenze besteht grundsätzlich nicht. Die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen ergeben sich aus dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz. :contentReference[oaicite:2]{index=2}


Förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden unter anderem

  • Vollzeitfortbildungen,
  • Teilzeitfortbildungen,
  • schulische Fortbildungen,
  • Lehrgänge privater Bildungsträger,
  • Lehrgänge öffentlicher Bildungsträger,
  • Fernunterricht,
  • mediengestützte Lehrgänge.

Die Fortbildung muss auf einen anerkannten beruflichen Aufstiegsabschluss vorbereiten und die gesetzlichen Anforderungen des AFBG erfüllen. :contentReference[oaicite:3]{index=3}


Art der Förderung

Die Förderung setzt sich – je nach Maßnahme – aus verschiedenen Bestandteilen zusammen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Zuschüsse zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren,
  • zinsgünstige Darlehen,
  • Zuschüsse zum Lebensunterhalt bei Vollzeitmaßnahmen,
  • Förderung eines Meisterprüfungsprojekts oder vergleichbarer Prüfungsleistungen.

Die Förderung erfolgt teilweise als nicht rückzahlbarer Zuschuss und teilweise als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). :contentReference[oaicite:4]{index=4}


Voraussetzungen

Für eine Förderung müssen insbesondere

  • eine förderfähige Fortbildung,
  • die persönlichen Fördervoraussetzungen,
  • die Anforderungen des AFBG,
  • die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung

erfüllt sein.

Die genauen Voraussetzungen richten sich nach dem Einzelfall und den gesetzlichen Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes. :contentReference[oaicite:5]{index=5}


Bedeutung für Beschäftigte

Das Aufstiegs-BAföG eröffnet Beschäftigten die Möglichkeit,

  • sich beruflich weiterzuqualifizieren,
  • höhere Abschlüsse zu erwerben,
  • ihre Karrierechancen zu verbessern,
  • Führungsaufgaben zu übernehmen,
  • ihr Einkommen langfristig zu steigern.

Die Förderung erleichtert es vielen Berufstätigen, eine anspruchsvolle Fortbildung finanziell zu bewältigen.


Bedeutung für Arbeitgeber

Auch Arbeitgeber profitieren vom Aufstiegs-BAföG.

Es trägt dazu bei,

  • qualifizierte Fachkräfte zu entwickeln,
  • Führungskräfte aus den eigenen Reihen aufzubauen,
  • die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu stärken,
  • den Fachkräftemangel zu verringern.

Viele Unternehmen unterstützen ihre Beschäftigten zusätzlich bei einer geförderten Fortbildung.


Rechtliche Grundlagen

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind:

Je nach Fortbildungsziel können außerdem weitere bundes- oder landesrechtliche Vorschriften Anwendung finden. :contentReference[oaicite:6]{index=6}


Beispiel aus der Praxis

Eine Industriemechanikerin möchte den Abschluss als Industriemeister Metall erwerben. Sie besucht einen berufsbegleitenden Meisterlehrgang und beantragt Aufstiegs-BAföG. Ein Teil der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird als Zuschuss gewährt, für den verbleibenden Betrag kann sie ein zinsgünstiges KfW-Darlehen nutzen. Dadurch kann sie ihre Fortbildung finanzieren und ihre beruflichen Aufstiegschancen deutlich verbessern. :contentReference[oaicite:7]{index=7}


Merke

Das Aufstiegs-BAföG ist die staatliche Förderung für berufliche Aufstiegsfortbildungen. Es unterstützt Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen bei den Kosten der Fortbildung und – bei Vollzeitmaßnahmen – zusätzlich beim Lebensunterhalt. Grundlage ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). :contentReference[oaicite:8]{index=8}

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