Arbeitsverwaltung
Kurz erklärt
Die Arbeitsverwaltung umfasst die staatlichen Einrichtungen und Organisationen, die Aufgaben der Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsvermittlung, Arbeitsförderung und Arbeitslosenversicherung wahrnehmen. In Deutschland wird diese Aufgabe vor allem von der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie den örtlichen Agenturen für Arbeit wahrgenommen.
Ziel der Arbeitsverwaltung ist es, Beschäftigung zu fördern, Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu beenden und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber bei Fragen des Arbeitsmarktes zu unterstützen.
Aufgaben der Arbeitsverwaltung
Die Arbeitsverwaltung übernimmt insbesondere folgende Aufgaben:
- Arbeitsvermittlung,
- Berufsberatung,
- Ausbildungsvermittlung,
- Förderung der beruflichen Weiterbildung,
- Zahlung von Arbeitslosengeld,
- Förderung der beruflichen Eingliederung,
- Unterstützung bei der Fachkräftesicherung,
- Arbeitsmarktbeobachtung und -analyse,
- Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben.
Sie trägt damit wesentlich zur Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes bei.
Organisation der Arbeitsverwaltung
Die Arbeitsverwaltung besteht aus verschiedenen Einrichtungen.
Hierzu gehören insbesondere:
- Bundesagentur für Arbeit (BA),
- Agentur für Arbeit,
- Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen oder zugelassene kommunale Träger),
- Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit.
Während die Agenturen für Arbeit vor allem Leistungen nach dem SGB III erbringen, sind die Jobcenter in erster Linie für die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II zuständig.
Leistungen der Arbeitsverwaltung
Die Arbeitsverwaltung bietet zahlreiche Leistungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber an.
Hierzu gehören unter anderem:
- Arbeitsvermittlung,
- Berufsberatung,
- Arbeitslosengeld,
- Kurzarbeitergeld,
- Insolvenzgeld,
- Förderung der beruflichen Weiterbildung,
- Vermittlungsgutscheine,
- Eingliederungsleistungen,
- Ausbildungsförderung,
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Je nach Leistung gelten unterschiedliche gesetzliche Voraussetzungen.
Bedeutung für Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die Arbeitsverwaltung ein wichtiger Ansprechpartner bei
- Arbeitsplatzsuche,
- Arbeitslosigkeit,
- beruflicher Neuorientierung,
- Weiterbildung,
- Umschulung,
- beruflicher Rehabilitation,
- Fragen zur Arbeitslosenversicherung.
Sie unterstützt Beschäftigte dabei, möglichst schnell wieder eine passende Beschäftigung zu finden.
Bedeutung für Arbeitgeber
Auch Arbeitgeber profitieren von den Angeboten der Arbeitsverwaltung.
Sie erhalten Unterstützung beispielsweise bei
- der Personalsuche,
- der Veröffentlichung von Stellenangeboten,
- der Gewinnung von Auszubildenden,
- der Einstellung von Fachkräften,
- der Förderung von Beschäftigungsverhältnissen,
- der Qualifizierung von Beschäftigten.
Dadurch trägt die Arbeitsverwaltung zur Deckung des Fachkräftebedarfs bei.
Arbeitsmarktpolitik
Die Arbeitsverwaltung setzt zahlreiche Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik um.
Hierzu gehören unter anderem:
- Qualifizierungsmaßnahmen,
- Weiterbildungsförderung,
- Eingliederungszuschüsse,
- Förderung benachteiligter Personengruppen,
- Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit,
- Unterstützung des Strukturwandels.
Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit der Menschen zu erhalten und den Arbeitsmarkt zu stärken.
Rechtliche Grundlagen
Die Arbeitsverwaltung arbeitet insbesondere auf Grundlage von:
- Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)
- Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
- Bundesagentur für Arbeit (BA)
Diese Gesetze regeln die Organisation der Arbeitsverwaltung sowie die verschiedenen Leistungen der Arbeitsförderung und Grundsicherung.
Beispiel aus der Praxis
Eine Arbeitnehmerin verliert ihren Arbeitsplatz aufgrund einer Betriebsschließung. Sie meldet sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend und erhält Unterstützung bei der Stellensuche. Zusätzlich wird ihr eine geförderte Weiterbildung angeboten, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Während der Arbeitslosigkeit erhält sie – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – Arbeitslosengeld.
Merke
Die Arbeitsverwaltung unterstützt Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch Arbeitsvermittlung, Arbeitsförderung und Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Ihre wichtigste Einrichtung ist die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Agenturen für Arbeit und weiteren Dienststellen.
