Amtsgericht
Kurz erklärt
Das Amtsgericht (AG) ist in Deutschland die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit für zahlreiche Zivil- und Strafverfahren. Darüber hinaus übernimmt es wichtige Aufgaben in der freiwilligen Gerichtsbarkeit, beispielsweise in Familien-, Betreuungs-, Nachlass-, Grundbuch- und Registersachen.
Für viele Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht die erste Anlaufstelle. Seine Zuständigkeit richtet sich nach gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Streitwert oder der Art des Verfahrens.
Aufgaben des Amtsgerichts
Das Amtsgericht entscheidet unter anderem über
- zivilrechtliche Streitigkeiten,
- Strafverfahren,
- Familiensachen,
- Betreuungssachen,
- Nachlassangelegenheiten,
- Grundbuchangelegenheiten,
- Registersachen,
- Zwangsvollstreckungen,
- Insolvenzverfahren natürlicher Personen.
Es ist damit eines der wichtigsten Gerichte des deutschen Rechtssystems.
Zuständigkeit in Zivilsachen
In Zivilsachen ist das Amtsgericht grundsätzlich zuständig für
- Streitigkeiten mit einem Streitwert bis 5.000 Euro,
- bestimmte Verfahren unabhängig vom Streitwert, beispielsweise
- Mietstreitigkeiten über Wohnraum,
- Wohnungs- und Nachbarschaftsstreitigkeiten in gesetzlich geregelten Fällen.
Übersteigt der Streitwert 5.000 Euro und besteht keine besondere Zuständigkeit des Amtsgerichts, ist regelmäßig das Landgericht zuständig.
Zuständigkeit in Strafsachen
Das Amtsgericht verhandelt insbesondere Strafverfahren mit geringerer bis mittlerer Schwere.
Hierzu gehören beispielsweise Verfahren,
- bei denen eine Geldstrafe zu erwarten ist,
- bei denen eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren möglich erscheint,
- die vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt werden.
Schwerwiegendere Straftaten werden in der Regel vor dem Landgericht oder dem Oberlandesgericht verhandelt.
Weitere Aufgaben
Neben Gerichtsverfahren übernimmt das Amtsgericht zahlreiche Verwaltungs- und Registeraufgaben.
Hierzu zählen unter anderem:
- Führung des Grundbuchs,
- Führung des Handelsregisters,
- Führung des Vereinsregisters,
- Führung des Genossenschaftsregisters,
- Nachlassverfahren,
- Betreuungsverfahren,
- Familiengericht,
- Insolvenzgericht,
- Vollstreckungsgericht.
Je nach Amtsgericht bestehen hierfür spezialisierte Abteilungen.
Bedeutung für Beschäftigte
Beschäftigte können in verschiedenen Situationen mit dem Amtsgericht in Berührung kommen.
Beispiele sind:
- Streitigkeiten aus Mietverhältnissen,
- Mahnverfahren,
- Zwangsvollstreckungen,
- Insolvenzverfahren,
- Nachlassangelegenheiten,
- Betreuungsverfahren.
Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören hingegen grundsätzlich nicht zur Zuständigkeit des Amtsgerichts, sondern werden vor den Arbeitsgerichten verhandelt.
Aufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit
Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist in mehreren Instanzen aufgebaut:
1. Amtsgericht
2. Landgericht
Welche Instanz zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und der Art des jeweiligen Verfahrens.
Rechtliche Grundlagen
Die Zuständigkeit und Organisation der Amtsgerichte ergibt sich insbesondere aus
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG),
- Zivilprozessordnung (ZPO),
- Strafprozessordnung (StPO),
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG),
- weiteren Verfahrensgesetzen.
Beispiel aus der Praxis
Eine Vermieterin verlangt von ihrem Mieter die Zahlung ausstehender Mietzahlungen.
Da Streitigkeiten über Wohnraummietverhältnisse unabhängig vom Streitwert vor das Amtsgericht gehören, wird die Klage dort eingereicht. Das Amtsgericht prüft den Sachverhalt und entscheidet über den Anspruch.
Merke
Das Amtsgericht ist für zahlreiche zivilrechtliche, strafrechtliche und freiwillige Gerichtsverfahren die erste gerichtliche Instanz. Es übernimmt außerdem wichtige Aufgaben wie die Führung von Registern, Grundbüchern sowie Nachlass- und Betreuungsverfahren. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen grundsätzlich vor das Arbeitsgericht.
