Unternehmensmitbestimmung (EU)
Kurzbeschreibung
Unternehmensmitbestimmung in der EU bezeichnet die Beteiligung von Arbeitnehmern an unternehmerischen Entscheidungen auf europäischer Ebene, insbesondere in grenzüberschreitenden Unternehmensstrukturen.
Sie ist nicht vollständig harmonisiert, sondern stark durch nationale Systeme geprägt, wird aber durch EU-Richtlinien für bestimmte Unternehmensformen koordiniert.
1. Rechtsgrundlagen
Europäische Union
- Richtlinie 2001/86/EG (SE-Mitbestimmung)
- Richtlinie 2003/72/EG (SCE-Mitbestimmung)
- Richtlinie 2009/38/EG (Europäische Betriebsräte – EBR)
- EU-Grundrechtecharta (Art. 27 – Recht auf Unterrichtung und Anhörung)
Deutschland (Einfluss auf EU-Strukturen)
- Mitbestimmungsgesetz (MitbestG)
- Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG)
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Verknüpfung:
2. Ziel der EU-Mitbestimmung
- Beteiligung der Arbeitnehmer in Unternehmen mit EU-Bezug
- Sicherung sozialer Standards im Binnenmarkt
- Verbesserung der Kommunikation zwischen Management und Beschäftigten
- Vermeidung von Sozialdumping
(Ausbau bestehender Mitbestimmung)
- Verhandlungspflicht vor Gründung