Urlaub
Kurzbeschreibung
Urlaub ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Erholung des Arbeitnehmers. Er dient dem Gesundheitsschutz und der Wiederherstellung der Arbeitskraft.
Der gesetzliche Mindesturlaub ist in Deutschland zwingend vorgeschrieben und kann nicht unterschritten werden.
1. Rechtsgrundlagen
Deutschland
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG – indirekt relevant)
- Arbeitsvertrag / Tarifvertrag
- Europarecht (Arbeitszeitrichtlinie)
Verknüpfung:
2. Anspruch auf Urlaub
Voraussetzungen
- Bestehendes Arbeitsverhältnis
- Wartezeit: 6 Monate (§ 4 BUrlG)
Mindesturlaub
- 24 Werktage bei 6-Tage-Woche
- 20 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche
Urlaubsgeld
- freiwillige zusätzliche Zahlung (nicht gesetzlich garantiert)
Urlaub
Kurzbeschreibung
Urlaub ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Erholung des Arbeitnehmers. Er dient dem Gesundheitsschutz und der Wiederherstellung der Arbeitskraft.
Der gesetzliche Mindesturlaub ist in Deutschland zwingend vorgeschrieben und kann nicht unterschritten werden.
1. Rechtsgrundlagen
Deutschland
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG – indirekt relevant)
- Arbeitsvertrag / Tarifvertrag
- Europarecht (Arbeitszeitrichtlinie)
Verknüpfung:
2. Anspruch auf Urlaub
Voraussetzungen
- Bestehendes Arbeitsverhältnis
- Wartezeit: 6 Monate (§ 4 BUrlG)
Mindesturlaub
- 24 Werktage bei 6-Tage-Woche
- 20 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche
Urlaubsgeld
- freiwillige zusätzliche Zahlung (nicht gesetzlich garantiert)
