Urlaub
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Urlaub

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168 Wörter 1 Min. Lesezeit 15 Stichworte 28 Verknüpfungen
Urlaub

Urlaub


Kurzbeschreibung

Urlaub ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Erholung des Arbeitnehmers. Er dient dem Gesundheitsschutz und der Wiederherstellung der Arbeitskraft.

Der gesetzliche Mindesturlaub ist in Deutschland zwingend vorgeschrieben und kann nicht unterschritten werden.


1. Rechtsgrundlagen

Deutschland

  • Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG – indirekt relevant)
  • Arbeitsvertrag / Tarifvertrag
  • Europarecht (Arbeitszeitrichtlinie)

Verknüpfung:


2. Anspruch auf Urlaub

Voraussetzungen

  • Bestehendes Arbeitsverhältnis
  • Wartezeit: 6 Monate (§ 4 BUrlG)

Mindesturlaub

  • 24 Werktage bei 6-Tage-Woche
  • 20 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche

Urlaubsgeld

  • freiwillige zusätzliche Zahlung (nicht gesetzlich garantiert)

Urlaub


Kurzbeschreibung

Urlaub ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Erholung des Arbeitnehmers. Er dient dem Gesundheitsschutz und der Wiederherstellung der Arbeitskraft.

Der gesetzliche Mindesturlaub ist in Deutschland zwingend vorgeschrieben und kann nicht unterschritten werden.


1. Rechtsgrundlagen

Deutschland

  • Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG – indirekt relevant)
  • Arbeitsvertrag / Tarifvertrag
  • Europarecht (Arbeitszeitrichtlinie)

Verknüpfung:


2. Anspruch auf Urlaub

Voraussetzungen

  • Bestehendes Arbeitsverhältnis
  • Wartezeit: 6 Monate (§ 4 BUrlG)

Mindesturlaub

  • 24 Werktage bei 6-Tage-Woche
  • 20 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche

Urlaubsgeld

  • freiwillige zusätzliche Zahlung (nicht gesetzlich garantiert)
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