Schulungspflicht
Kurzbeschreibung
Die Schulungspflicht bezeichnet die rechtliche Verpflichtung von Arbeitgebern oder verantwortlichen Stellen, Beschäftigte regelmäßig und anlassbezogen zu unterweisen bzw. zu schulen, damit sie ihre Aufgaben sicher, rechtskonform und sachgerecht ausführen können.
Sie ist ein zentraler Bestandteil von Arbeitsschutz, Compliance und betrieblichen Organisationspflichten.
1. Rechtsgrundlagen
Deutschland
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), insbesondere § 12 Unterweisung
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- DGUV Vorschriften
- Berufsgenossenschaftliche Regelwerke
Verknüpfung:
- Arbeitsschutz
- Wissensbereiche/Arbeitsschutz/Gefahrstoffverordnung
- Betriebssicherheit
EU-Ebene
- EU-Arbeitsschutzrichtlinien
- Produktsicherheitsrecht (z. B. Maschinenrichtlinie / EU-Verordnungen)
Verknüpfung:
- EU-Produktsicherheitsrecht
2. Ziel der Schulungspflicht
- Vermeidung von Arbeitsunfällen
- Schutz von Gesundheit und Leben
- Sicherstellung rechtskonformen Verhaltens
- Minimierung von Haftungsrisiken
- Erhöhung der betrieblichen Sicherheit