Beschäftigung
Kurzbeschreibung
Beschäftigung bezeichnet jede Form der wirtschaftlichen oder arbeitsrechtlichen Tätigkeit, bei der eine Person für einen anderen oder für sich selbst arbeitet und dabei in ein rechtlich oder faktisch geregeltes Erwerbssystem eingebunden ist.
Im rechtlichen Kontext ist Beschäftigung insbesondere relevant für Sozialversicherung, Arbeitsrecht und Statistik der Arbeitsmarktpolitik.
Systematischer Kontext
Beschäftigung liegt im Schnittfeld von Arbeitsrecht, Sozialrecht, Arbeitsmarktpolitik und Wirtschaftsordnung.
Verknüpfungen:
Rechtliche Definition (Deutschland)
Im sozialrechtlichen Sinne gilt eine Person als beschäftigt, wenn sie:
- nichtselbstständig arbeitet
- in persönlicher Abhängigkeit steht
- weisungsgebunden ist
- in die Arbeitsorganisation eingegliedert ist
Verknüpfung:
Abgrenzungen
1. Beschäftigung vs. selbstständige Tätigkeit
| Beschäftigung | Selbstständigkeit |
|--------------|------------------|
| weisungsgebunden | frei organisiert |
| abhängig beschäftigt | unternehmerisch tätig |
| Sozialversicherungspflicht | meist nicht sozialversicherungspflichtig |
2. Beschäftigung vs. Arbeitsverhältnis
- Arbeitsverhältnis = rechtlicher Vertrag
- Beschäftigung = tatsächliche Eingliederung in Arbeitssystem
3. Beschäftigung vs. Erwerbstätigkeit
- Erwerbstätigkeit umfasst auch Selbstständige
- Beschäftigung betrifft vor allem Arbeitnehmer
Formen der Beschäftigung
1. Unbefristete Beschäftigung
- dauerhaftes Arbeitsverhältnis
- volle soziale Absicherung
2. Befristete Beschäftigung
- zeitlich begrenzt
- häufig projektbezogen
Verknüpfung:
3. Teilzeitbeschäftigung
- reduzierte Arbeitszeit
- flexible Modelle
4. Minijob / geringfügige Beschäftigung
- begrenztes Einkommen
- besondere sozialversicherungsrechtliche Regeln
5. Leiharbeit (Arbeitnehmerüberlassung)
- Beschäftigung über Dritte (Verleiher)
- Einsatz im Entleihbetrieb
Verknüpfung:
Bedeutung für die Sozialversicherung
Beschäftigung ist zentrale Voraussetzung für:
- Krankenversicherung
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Pflegeversicherung
Verknüpfung:
Beschäftigung und Arbeitsmarkt
Beschäftigung ist ein zentraler Indikator für:
- wirtschaftliche Lage
- Arbeitsmarktentwicklung
- Beschäftigungsquote
Rechte und Pflichten im Rahmen der Beschäftigung
Arbeitnehmerrechte
- Entgeltanspruch
- Arbeitsschutz
- Gleichbehandlung
- Kündigungsschutz
Verknüpfung:
Arbeitnehmerpflichten
- Arbeitsleistung
- Weisungsbefolgung
- Rücksichtnahme
- Sorgfaltspflichten
Rolle des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber organisiert Beschäftigung durch:
- Personalplanung
- Arbeitsverträge
- Arbeitsorganisation
- Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
Verknüpfung:
Beschäftigungspolitik
Staatliche Ziele:
- hohe Beschäftigungsquote
- geringe Arbeitslosigkeit
- Integration in den Arbeitsmarkt
- Fachkräftesicherung
Verknüpfung:
EU-Bezug
- Beschäftigungsstrategie der EU
- Europa 2020 / Folgeprogramme
- Freizügigkeit der Arbeitnehmer
Verknüpfung:
Verbindung zur Gesetzespyramide
1. EU-Arbeits- und Sozialpolitik
2. SGB IV / SGB III / SGB VII
3. Arbeitsrecht (BGB, TzBfG etc.)
4. Tarifverträge
5. individuelle Arbeitsverträge