Berufsgenossenschaft
Kurzbeschreibung
Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Sie finanzieren, organisieren und steuern die Absicherung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie die Prävention im Arbeitsschutz.
Sie sind zentrale Institutionen des deutschen Sozialversicherungssystems.
Systematischer Kontext
Die Berufsgenossenschaft liegt im Schnittfeld von Sozialrecht, Arbeitsschutzrecht, Prävention, Arbeitsrecht und Gesundheitsschutz.
Verknüpfungen:
- SGB VII
- Wissensbereiche/Grundlagen/Arbeitsunfall
- Wissensbereiche/Soziales/Gesundheitsschutz
- Arbeitssicherheit
- Sozialversicherungssystem
Rechtsgrundlage
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)
Aufgaben der Berufsgenossenschaften
1. Prävention
- Unfallverhütung
- Beratung von Unternehmen
- Schulungen und Sicherheitskonzepte
- Entwicklung von Unfallverhütungsvorschriften
Verknüpfung:
- Gefährdungsbeurteilung
2. Rehabilitation
- medizinische Behandlung nach Arbeitsunfällen
- berufliche Wiedereingliederung
- Reha-Maßnahmen
Verknüpfung:
3. Entschädigung
- Verletztengeld
- Renten bei Erwerbsminderung
- Hinterbliebenenleistungen
4. Überwachung
- Kontrolle der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften
- Betriebsbesichtigungen
- Beratung und Anordnung von Maßnahmen
Organisation
- selbstverwaltete Körperschaften des öffentlichen Rechts
- getragen von Arbeitgebern (keine Arbeitnehmerbeiträge zur Unfallversicherung)
- branchenbezogene Einteilung (z. B. Bau, Verwaltung, Handel)
Finanzierung
- ausschließlich durch Arbeitgeberbeiträge
- Beitragshöhe abhängig vom Unfallrisiko der Branche
Bedeutung für Arbeitnehmer
Für Beschäftigte bedeutet die Berufsgenossenschaft:
- Schutz bei Arbeitsunfällen
- umfassende medizinische Versorgung
- finanzielle Absicherung
- berufliche Rehabilitation
Verknüpfung:
Bedeutung für Arbeitgeber
Für Unternehmen bedeutet sie:
- verpflichtende Unfallversicherung
- Beitragspflicht
- Präventionsanforderungen
- Haftungsübernahme bei Arbeitsunfällen
Abgrenzung zu anderen Versicherungen
| Versicherung | Zuständigkeit |
|--------------|---------------|
| Krankenversicherung | Krankheit |
| Rentenversicherung | Alter / Erwerbsminderung |
| Arbeitslosenversicherung | Beschäftigungslosigkeit |
| Unfallversicherung (BG) | Arbeitsunfälle / Berufskrankheiten |
EU-Bezug
- Arbeitsschutzrichtlinien der EU
- Mindeststandards für Sicherheit und Gesundheitsschutz
Verknüpfung:
Verbindung zur Gesetzespyramide
1. EU-Arbeitsschutzrichtlinien
2. SGB VII
3. Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-Regeln)
4. betriebliche Sicherheitsmaßnahmen
5. konkrete Umsetzung im Unternehmen