Arbeitsgerichtsgesetz
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Arbeitsgerichtsgesetz

Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)

Kurz erklärt

Das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) regelt den Aufbau, die Zuständigkeit und das Verfahren der deutschen Arbeitsgerichte. Es bestimmt, welche Streitigkeiten vor den Gerichten für Arbeitssachen verhandelt werden und wie arbeitsgerichtliche Verfahren ablaufen. Das Gesetz bildet damit die verfahrensrechtliche Grundlage des deutschen Arbeitsgerichtswesens. :contentReference[oaicite:0]{index=0}


Zweck des Arbeitsgerichtsgesetzes

Das Arbeitsgerichtsgesetz verfolgt insbesondere folgende Ziele:

  • schnelle und sachgerechte Klärung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten,
  • Gewährleistung eines fairen Gerichtsverfahrens,
  • Schutz der Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern,
  • Förderung gütlicher Einigungen,
  • Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsprechung im Arbeitsrecht.

Arbeitsrechtliche Konflikte sollen möglichst zügig und rechtssicher entschieden werden. Das ArbGG schreibt daher vor, dass Verfahren in allen Rechtszügen zu beschleunigen sind. :contentReference[oaicite:1]{index=1}


Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

Die Gerichte für Arbeitssachen entscheiden insbesondere über Streitigkeiten zwischen

  • Arbeitnehmern und Arbeitgebern,
  • Auszubildenden und Ausbildenden,
  • Tarifvertragsparteien,
  • Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften,
  • Betriebsräten und Arbeitgebern im Rahmen gesetzlicher Beteiligungsrechte.

Hierzu gehören beispielsweise Verfahren über

  • Kündigungen,
  • Arbeitsentgelt,
  • Urlaub,
  • Arbeitszeugnisse,
  • Abmahnungen,
  • Eingruppierungen,
  • Tarifverträge,
  • Mitbestimmungsrechte.

Die Zuständigkeiten ergeben sich insbesondere aus den §§ 2 und 2a ArbGG. :contentReference[oaicite:2]{index=2}


Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit

Die Arbeitsgerichtsbarkeit besteht aus drei Instanzen:

1. Arbeitsgericht

2. Landesarbeitsgericht (LAG)

3. Bundesarbeitsgericht (BAG)

Gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte sind – unter den gesetzlichen Voraussetzungen – Berufung zum Landesarbeitsgericht und Revision zum Bundesarbeitsgericht möglich. :contentReference[oaicite:3]{index=3}


Ablauf eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens

Ein arbeitsgerichtliches Verfahren beginnt regelmäßig mit einer Klage.

Der typische Ablauf ist:

1. Einreichung der Klage,

2. Güteverhandlung,

3. Kammertermin (wenn keine Einigung erzielt wird),

4. Urteil oder gerichtlicher Vergleich,

5. gegebenenfalls Berufung oder Revision.

Die Güteverhandlung dient dazu, möglichst früh eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien zu erreichen. Erst wenn dies nicht gelingt, wird der Rechtsstreit in einer Kammerverhandlung fortgeführt. :contentReference[oaicite:4]{index=4}


Besetzung der Gerichte

Die Kammern der Arbeitsgerichte bestehen grundsätzlich aus

  • einem Berufsrichter als Vorsitzendem,
  • einem ehrenamtlichen Richter aus den Kreisen der Arbeitnehmer,
  • einem ehrenamtlichen Richter aus den Kreisen der Arbeitgeber.

Durch diese Besetzung fließen sowohl juristische als auch praktische Erfahrungen aus der Arbeitswelt in die Entscheidungen ein. :contentReference[oaicite:5]{index=5}


Besonderheiten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens

Das Verfahren vor den Arbeitsgerichten weist einige Besonderheiten auf.

Hierzu gehören insbesondere:

  • vorgeschaltete Güteverhandlung,
  • Beschleunigungsgrundsatz,
  • Mitwirkung ehrenamtlicher Richter,
  • besondere Zuständigkeiten für arbeitsrechtliche Streitigkeiten,
  • Urteils- und Beschlussverfahren je nach Streitgegenstand.

In der ersten Instanz besteht zudem grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der außergerichtlichen Anwaltskosten durch die unterliegende Partei. :contentReference[oaicite:6]{index=6}


Bedeutung für Beschäftigte

Für Beschäftigte bietet das Arbeitsgerichtsgesetz die Möglichkeit, ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.

Dies betrifft beispielsweise:

  • Kündigungsschutzklagen,
  • Lohnforderungen,
  • Urlaubsansprüche,
  • Zeugnisberichtigungen,
  • Ansprüche aus Tarifverträgen.

Das Arbeitsgericht stellt sicher, dass Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern nach einheitlichen gesetzlichen Regeln entschieden werden.


Bedeutung für Arbeitgeber

Auch Arbeitgeber profitieren von einem klar geregelten arbeitsgerichtlichen Verfahren.

Sie können

  • Ansprüche gerichtlich klären lassen,
  • Rechtssicherheit erhalten,
  • gerichtliche Vergleiche schließen,
  • Entscheidungen überprüfen lassen.

Dadurch werden arbeitsrechtliche Konflikte nach festen gesetzlichen Verfahrensregeln gelöst.


Rechtliche Grundlagen

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind:

Das ArbGG enthält eigene Verfahrensvorschriften und verweist in vielen Bereichen ergänzend auf die Zivilprozessordnung. :contentReference[oaicite:7]{index=7}


Beispiel aus der Praxis

Ein Arbeitnehmer erhält eine Kündigung und hält diese für sozial ungerechtfertigt.

Er erhebt innerhalb der gesetzlichen Frist Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht. Zunächst findet eine Güteverhandlung statt, in der das Gericht versucht, eine Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu erreichen. Kommt kein Vergleich zustande, entscheidet die Kammer des Arbeitsgerichts über die Wirksamkeit der Kündigung.


Merke

Das Arbeitsgerichtsgesetz regelt die Organisation und das Verfahren der Arbeitsgerichte. Es sorgt dafür, dass arbeitsrechtliche Streitigkeiten schnell, fair und nach einheitlichen gesetzlichen Regeln entschieden werden.

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