Arbeitnehmerfreizügigkeit
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Arbeitnehmerfreizügigkeit

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Arbeitnehmerfreizügigkeit

Arbeitnehmerfreizügigkeit

Kurz erklärt

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist ein Grundprinzip der Europäischen Union. Sie ermöglicht Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten, in einem anderen EU-Mitgliedstaat eine Beschäftigung aufzunehmen, dort zu wohnen und unter denselben Bedingungen wie die einheimischen Arbeitnehmer zu arbeiten.

Sie gehört zu den vier Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes und trägt dazu bei, den freien Personenverkehr sowie einen gemeinsamen europäischen Arbeitsmarkt zu verwirklichen.


Zweck der Arbeitnehmerfreizügigkeit

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit verfolgt mehrere Ziele:

  • freier Zugang zum Arbeitsmarkt innerhalb der Europäischen Union,
  • Förderung der Mobilität von Beschäftigten,
  • Beseitigung von Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit,
  • Ausgleich des Fachkräftebedarfs zwischen den Mitgliedstaaten,
  • Stärkung des europäischen Binnenmarktes,
  • Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten.

Sie erleichtert Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die berufliche Tätigkeit in einem anderen EU-Mitgliedstaat.


Rechte der Arbeitnehmer

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben innerhalb der Europäischen Union insbesondere das Recht,

  • sich auf freie Stellen in anderen Mitgliedstaaten zu bewerben,
  • eine Beschäftigung aufzunehmen,
  • sich zur Arbeitsaufnahme frei zu bewegen,
  • sich während der Beschäftigung im Aufnahmestaat aufzuhalten,
  • nach Beendigung der Beschäftigung unter bestimmten Voraussetzungen im Aufnahmestaat zu verbleiben.

Darüber hinaus dürfen sie grundsätzlich nicht aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit benachteiligt werden.


Gleichbehandlung

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gewährleistet die Gleichbehandlung mit inländischen Beschäftigten.

Dies betrifft insbesondere:

  • Zugang zu Beschäftigung,
  • Arbeitsbedingungen,
  • Vergütung,
  • Kündigungsschutz,
  • berufliche Aus- und Weiterbildung,
  • soziale und steuerliche Vergünstigungen,
  • Mitgliedschaft in Gewerkschaften.

Eine unterschiedliche Behandlung ist nur in wenigen gesetzlich geregelten Ausnahmefällen zulässig.


Ausnahmen

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt nicht uneingeschränkt.

Ausnahmen bestehen insbesondere für

  • bestimmte Tätigkeiten im öffentlichen Dienst,
  • Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Ordnung,
  • Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit,
  • Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit.

Diese Ausnahmen sind eng auszulegen und dürfen nur unter den Voraussetzungen des Unionsrechts angewendet werden.


Bedeutung für Unternehmen

Unternehmen profitieren von der Arbeitnehmerfreizügigkeit, weil sie

  • Fachkräfte aus allen EU-Mitgliedstaaten einstellen können,
  • leichter auf den europäischen Arbeitsmarkt zugreifen,
  • Personalengpässe besser ausgleichen,
  • internationale Teams aufbauen können.

Dadurch wird die Wettbewerbsfähigkeit vieler Unternehmen gestärkt.


Bedeutung für Beschäftigte

Für Beschäftigte eröffnet die Arbeitnehmerfreizügigkeit zahlreiche Möglichkeiten.

Sie können

  • ihren Arbeitsplatz innerhalb der Europäischen Union frei wählen,
  • internationale Berufserfahrung sammeln,
  • ihre Karrierechancen verbessern,
  • in einem anderen Mitgliedstaat leben und arbeiten,
  • ihre beruflichen Qualifikationen europaweit einsetzen.

Dadurch entstehen neue berufliche Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten.


Rechtliche Grundlagen

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist insbesondere geregelt in:

Diese Vorschriften gewährleisten die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Europäischen Union.


Beispiel aus der Praxis

Eine Elektronikerin aus Spanien bewirbt sich bei einem Unternehmen in Deutschland und erhält eine Arbeitsstelle.

Aufgrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit darf sie ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland arbeiten. Sie erhält die gleiche Vergütung, die gleichen Arbeitsbedingungen und denselben arbeitsrechtlichen Schutz wie ihre deutschen Kolleginnen und Kollegen.


Merke

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union, in jedem Mitgliedstaat eine Beschäftigung aufzunehmen und dabei grundsätzlich genauso behandelt zu werden wie die dortigen Arbeitnehmer. Sie ist eine der vier Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes.

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