ÄApprO - Approbationsordnung für Ärzte
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ÄApprO - Approbationsordnung für Ärzte

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ÄApprO - Approbationsordnung für Ärzte

Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO)

Kurzbeschreibung

Die Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) regelt das Studium der Humanmedizin, die staatlichen Prüfungen sowie die Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt.

Sie konkretisiert die Bundesärzteordnung (BÄO) und enthält insbesondere Vorschriften über den Aufbau des Medizinstudiums, die Inhalte der theoretischen und praktischen Ausbildung, das Praktische Jahr (PJ), die staatlichen Prüfungen sowie die Voraussetzungen für die Berufszulassung. Gemeinsam mit der BÄO bildet sie die Grundlage für den Zugang zum ärztlichen Heilberuf.


Zweck

  • Einheitliche ärztliche Ausbildung gewährleisten
  • Voraussetzungen für die Approbation festlegen
  • Staatliche Prüfungen regeln
  • Qualität der medizinischen Versorgung sichern
  • Europäische Ausbildungsstandards umsetzen

Themen

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Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/_appro_2002/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/_appro_2002/

Die ÄApprO konkretisiert die Bundesärzteordnung (BÄO) und regelt das Studium der Humanmedizin, das Praktische Jahr (PJ), die staatlichen Prüfungen sowie die Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt.

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