Zahnheilkundegesetz (ZHG)
Kurzbeschreibung
Das Zahnheilkundegesetz (ZHG) regelt die Berufsausübung, Approbation und Berufszulassung von Zahnärztinnen und Zahnärzten in Deutschland.
Es bestimmt die Voraussetzungen für die Erteilung, das Ruhen, die Rücknahme und den Widerruf der Approbation sowie die Führung der Berufsbezeichnung „Zahnarzt“ bzw. „Zahnärztin“. Gemeinsam mit der Approbationsordnung für Zahnärzte (ZApprO) und den Heilberufs- bzw. Kammergesetzen der Länder bildet das ZHG die Grundlage des zahnärztlichen Berufsrechts.
Zweck
- Zugang zum Zahnarztberuf regeln
- Einheitliche Voraussetzungen für die Approbation schaffen
- Qualität der zahnmedizinischen Versorgung sichern
- Patientensicherheit gewährleisten
- Berufsrechtliche Grundlagen festlegen
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/zhg/
Hinweise
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