Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)
Kurzbeschreibung
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) regelt die Voraussetzungen für befristete Arbeitsverträge an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
Es enthält besondere Befristungsregelungen für wissenschaftliches und künstlerisches Personal, die von den allgemeinen Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) abweichen. Ziel ist es, wissenschaftliche Qualifizierung und Forschung zu ermöglichen und gleichzeitig einen rechtlichen Rahmen für befristete Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen.
Zweck
- Wissenschaftliche Qualifizierung ermöglichen
- Befristete Beschäftigung im Wissenschaftsbereich regeln
- Forschung und Innovation fördern
- Drittmittelprojekte rechtssicher ermöglichen
- Besonderheiten wissenschaftlicher Karrierewege berücksichtigen
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/wisszeitvg/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
https://www.gesetze-im-internet.de/wisszeitvg/
Das WissZeitVG stellt ein Spezialgesetz zum allgemeinen Befristungsrecht dar. Während das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) grundsätzlich für befristete Arbeitsverhältnisse gilt, enthält das WissZeitVG spezielle Regelungen für wissenschaftliches und künstlerisches Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. In der Praxis sind insbesondere die Höchstbefristungsdauer, Qualifizierungsbefristungen und Drittmittelbefristungen von großer Bedeutung.
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