Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV)
Kurzbeschreibung
Die Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) konkretisiert die Anforderungen an Versicherungsvermittler und Versicherungsberater nach § 34d der Gewerbeordnung (GewO).
Sie regelt insbesondere Sachkundeanforderungen, Berufshaftpflichtversicherung, Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten sowie die Anforderungen an die ordnungsgemäße Berufsausübung. Ziel ist ein hohes Verbraucherschutzniveau und ein transparenter Versicherungsvertrieb.
Zweck
- Einheitliche Anforderungen an Versicherungsvermittler schaffen
- Verbraucher im Versicherungsvertrieb schützen
- Beratungsqualität sicherstellen
- Transparenz im Vertrieb erhöhen
- Europäische Vorgaben umsetzen
Themen
Die detaillierte Struktur der Verordnung (Abschnitte, Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.
Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.
Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/versvermv_2018/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
https://www.gesetze-im-internet.de/versvermv_2018/
Die VersVermV konkretisiert insbesondere § 34d GewO. Sie enthält detaillierte Vorschriften über Sachkunde, Berufshaftpflichtversicherung, Informations- und Beratungspflichten sowie Dokumentationspflichten für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater. Sie setzt die europäische Insurance Distribution Directive (IDD) in nationales Recht um.
Diese Notiz dient ausschließlich als Wissens- und Konfigurationsquelle für AELS.
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