Urheberrechtsgesetz (UrhG)
Kurzbeschreibung
Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) regelt den Schutz geistiger Schöpfungen sowie die Rechte der Urheber und Inhaber verwandter Schutzrechte.
Es bestimmt, welche Werke urheberrechtlich geschützt sind, welche Verwertungs- und Nutzungsrechte bestehen, welche Schranken des Urheberrechts gelten und wie diese Rechte durchgesetzt werden können. Daneben schützt das Gesetz Leistungsschutzrechte, etwa für ausübende Künstler, Tonträgerhersteller, Filmhersteller, Sendeunternehmen und Datenbankhersteller.
Zweck
- Geistiges Eigentum schützen
- Rechte der Urheber sichern
- Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke regeln
- Kreative Leistungen wirtschaftlich absichern
- Angemessenen Ausgleich zwischen Urhebern und Nutzern schaffen
Themen
Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Teile, Abschnitte, Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.
Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.
Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/
Das Urheberrechtsgesetz bildet die zentrale Grundlage des deutschen Urheberrechts und setzt zahlreiche europäische Richtlinien um. Es wird durch weitere nationale und europäische Vorschriften ergänzt.
Diese Notiz dient ausschließlich als Wissens- und Konfigurationsquelle für AELS.
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