TierSchNutztV - Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung
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TierSchNutztV - Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung

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TierSchNutztV - Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung

Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV)

Kurzbeschreibung

Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) konkretisiert die Anforderungen des Tierschutzgesetzes (TierSchG) für die Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere sowie anderer Tiere, die zur Erzeugung tierischer Produkte gehalten werden.

Sie enthält detaillierte Vorschriften zu Haltungseinrichtungen, Platzbedarf, Stallklima, Beleuchtung, Fütterung, Tränkung, Betreuung sowie besonderen Anforderungen für einzelne Tierarten. Ziel ist es, das Wohlbefinden der Tiere sicherzustellen und vermeidbare Schmerzen, Leiden oder Schäden zu verhindern.


Zweck

  • Mindestanforderungen an die Nutztierhaltung festlegen
  • Tierwohl verbessern
  • Tiergerechte Haltung sicherstellen
  • Einheitliche Haltungsstandards schaffen
  • Europäische Vorgaben umsetzen

Themen

Die detaillierte Struktur der Verordnung (Abschnitte, Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/tierschnutztv/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/tierschnutztv/

Die TierSchNutztV ist die wichtigste Ausführungsverordnung zum Tierschutzgesetz für die landwirtschaftliche Nutztierhaltung. Sie konkretisiert die gesetzlichen Anforderungen insbesondere für Schweine-, Kälber- und Geflügelhaltungen und setzt mehrere europäische Tierschutzrichtlinien in deutsches Recht um.

Diese Notiz dient ausschließlich als Wissens- und Konfigurationsquelle für AELS.

Alle automatisch erzeugten Daten (Index, Beziehungen, Qualitätsbewertung usw.) werden ausschließlich in den AELS-Datenstrukturen gespeichert und niemals in dieser Datei.

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