TierSchG - Tierschutzgesetz
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TierSchG - Tierschutzgesetz

Tierschutzgesetz (TierSchG)

Kurzbeschreibung

Das Tierschutzgesetz (TierSchG) bildet die zentrale gesetzliche Grundlage des deutschen Tierschutzrechts. Es schützt das Leben und Wohlbefinden von Tieren und verpflichtet jeden, der Tiere hält, betreut, nutzt oder mit ihnen umgeht, deren Bedürfnisse zu berücksichtigen und ihnen keine vermeidbaren Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen.

Das Gesetz enthält Regelungen unter anderem zur Tierhaltung, Tierzucht, Tierversuchen, Schlachtung, Betäubung, Tiertransporten sowie zu behördlichen Überwachungs- und Eingriffsbefugnissen.


Zweck

  • Tiere als Mitgeschöpfe schützen
  • Schmerzen, Leiden und Schäden vermeiden
  • Anforderungen an Tierhaltung festlegen
  • Tierwohl fördern
  • Europäische Tierschutzvorgaben umsetzen

Themen

Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Teile, Abschnitte und Paragraphen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/

Das Tierschutzgesetz ist das Stammgesetz des deutschen Tierschutzrechts. Es wird durch zahlreiche Verordnungen – insbesondere die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) und die Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV) – ergänzt. Darüber hinaus spielen europäische Vorschriften zum Tiertransport, zur Schlachtung und zu Tierversuchen eine wesentliche Rolle.

Diese Notiz dient ausschließlich als Wissens- und Konfigurationsquelle für AELS.

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