TfV - Verordnung über die Erteilung der Fahrberechtigung an Triebfahrzeugführer sowie die Anerkennung von Personen und Stellen für Ausbildung und Prüfung
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TfV - Verordnung über die Erteilung der Fahrberechtigung an Triebfahrzeugführer sowie die Anerkennung von Personen und Stellen für Ausbildung und Prüfung

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TfV - Verordnung über die Erteilung der Fahrberechtigung an Triebfahrzeugführer sowie die Anerkennung von Personen und Stellen für Ausbildung und Prüfung

Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV)

Kurzbeschreibung

Die Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) regelt die Voraussetzungen für den Erwerb, die Erteilung, den Erhalt und den Entzug der Fahrberechtigung für Triebfahrzeugführer im Eisenbahnverkehr.

Sie bestimmt insbesondere die Anforderungen an Ausbildung, Prüfung, gesundheitliche und psychologische Eignung, Anerkennung von Ausbildungs- und Prüfstellen sowie die Ausstellung und Verwaltung von Triebfahrzeugführerscheinen und Zusatzbescheinigungen.


Zweck

  • Einheitliche Qualifikationsanforderungen für Triebfahrzeugführer schaffen
  • Sicherheit des Eisenbahnbetriebs gewährleisten
  • Berufszugang regeln
  • Europäische Vorgaben umsetzen
  • Ausbildungs- und Prüfungsstandards festlegen

Themen

Die detaillierte Struktur der Verordnung (Teile, Abschnitte, Paragraphen und Anlagen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/tfv/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/tfv/

Die TfV konkretisiert das Triebfahrzeugführerscheingesetz (TfG) und regelt die Anforderungen an Triebfahrzeugführer sowie an anerkannte Ausbildungs- und Prüfstellen. Sie setzt die Richtlinie 2007/59/EG über die Zertifizierung von Triebfahrzeugführern im Eisenbahnverkehr um.

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