Soldatengesetz (SG)
Kurzbeschreibung
Das Soldatengesetz (SG) regelt die Rechtsstellung der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Es enthält die grundlegenden Vorschriften über das Dienstverhältnis, die Rechte und Pflichten der Soldaten, die Arten des Wehrdienstes, die Ernennung, das Dienstverhältnis sowie die Beendigung des Wehrdienstes.
Das SG bildet die zentrale gesetzliche Grundlage des deutschen Soldatenrechts.
Zweck
- Rechtsstellung der Soldaten regeln
- Dienstpflichten festlegen
- Rechte der Soldaten sichern
- Funktionsfähigkeit der Streitkräfte gewährleisten
- Einheitliche Grundlagen des Wehrdienstes schaffen
Themen
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Originalquelle
https://www.gesetze-im-internet.de/sg/
Hinweise
Die Originalquelle befindet sich bei
https://www.gesetze-im-internet.de/sg/
Das Soldatengesetz bildet das Grundgesetz des Soldatenrechts. Es regelt insbesondere das Dienstverhältnis der Soldatinnen und Soldaten, deren Rechte und Pflichten, Vorgesetztenverhältnisse, Fürsorgepflichten sowie die verschiedenen Arten des Wehrdienstes. Darauf bauen unter anderem das Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG), die Wehrbeschwerdeordnung (WBO), die Wehrdisziplinarordnung (WDO) und das Soldatenversorgungsgesetz (SVG) auf.
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