SG - Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
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SG - Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten

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SG - Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten

Soldatengesetz (SG)

Kurzbeschreibung

Das Soldatengesetz (SG) regelt die Rechtsstellung der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Es enthält die grundlegenden Vorschriften über das Dienstverhältnis, die Rechte und Pflichten der Soldaten, die Arten des Wehrdienstes, die Ernennung, das Dienstverhältnis sowie die Beendigung des Wehrdienstes.

Das SG bildet die zentrale gesetzliche Grundlage des deutschen Soldatenrechts.


Zweck

  • Rechtsstellung der Soldaten regeln
  • Dienstpflichten festlegen
  • Rechte der Soldaten sichern
  • Funktionsfähigkeit der Streitkräfte gewährleisten
  • Einheitliche Grundlagen des Wehrdienstes schaffen

Themen

Die detaillierte Struktur des Gesetzes (Teile, Abschnitte und Paragraphen) wird von der AELS Document Index Engine automatisch aus der offiziellen Quelle übernommen.

Diese Notiz enthält deshalb keine feste Paragraphenliste und bleibt dadurch auch bei zukünftigen Änderungen der Quelle aktuell.


Originalquelle

https://www.gesetze-im-internet.de/sg/


Hinweise

Die Originalquelle befindet sich bei

https://www.gesetze-im-internet.de/sg/

Das Soldatengesetz bildet das Grundgesetz des Soldatenrechts. Es regelt insbesondere das Dienstverhältnis der Soldatinnen und Soldaten, deren Rechte und Pflichten, Vorgesetztenverhältnisse, Fürsorgepflichten sowie die verschiedenen Arten des Wehrdienstes. Darauf bauen unter anderem das Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG), die Wehrbeschwerdeordnung (WBO), die Wehrdisziplinarordnung (WDO) und das Soldatenversorgungsgesetz (SVG) auf.

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